• 2,7 Mio. Euro stehen für die bundesweite Förderung von Konzerten mit Newcomer:innen sowie experimentellen Formaten zur Verfügung
  • Gefördert werden Livemusikveranstaltungen mit maximal 250 Besucher:innen, mit Zuschüssen von je 500 bzw. 1.000 Euro
  • Zuschüsse gehen zu 50 % an die auftretenden Musiker:innen und zu 50 % an die Musikclubs bzw. Veranstalter:innen
  • Antragsstart: Montag, 3. Juli 2023 um 13:00 Uhr

Das Förderprogramm Live 500 richtet sich gezielt an kleine bis mittlere Musikspielstätten und regionale Veranstalter:innen. Damit schafft die Initiative Musik Anreize für ein vielfältiges Musikprogramm. Live 500 ist notwendig, da in der postpandemischen Situation viele Livemusikclubs und Veranstalter:innen verstärkt auf etablierte Musiker:innen setzen müssen. Dazu kommen weitere Herausforderungen wie gestiegene Energiekosten und die Inflation, die eine kostendeckende Planung und Durchführung von niedrigschwelligen Musikangeboten immer mehr erschweren. Insbesondere Konzertformate mit Musiker:innen am Beginn ihrer Karriere und weniger populäre oder experimentelle Genres laufen dabei Gefahr, in den Hintergrund zu treten.

Das Programm unterstützt in zwei Kategorien gezielt Livemusikveranstaltungen mit maximal 250 zahlenden Besucher:innen in Musikclubs. Der maximale Eintrittspreis liegt je nach Kategorie bei 20 bzw. 25 Euro. Konzerte können dabei mit einem Zuschuss von 500 Euro bzw. 1.000 Euro pro Veranstaltung gefördert werden. Dabei gehen 50 Prozent als Gagenzuschuss an die auftretenden Musiker:innen. Die weiteren 50 Prozent verbleiben bei den Musikclubs bzw. regionalen Veranstalter:innen zur Deckung der Produktionskosten. Es können bis zu 12.000 Euro für maximal 12 bzw. 24 Konzerte beantragt werden, die bis spätestens 30. Juni 2024 stattfinden müssen.

Bei Live 500 ist eine diverse Programmplanung erstmals festes Kriterium für die geförderten Livemusikveranstaltungen. Es ermöglicht somit eine größere kulturelle Teilhabe für Künstler:innen, die in der Livemusik unterrepräsentiert sind. Durch eine Regionalquote wird darüber hinaus eine gerechte Verteilung für alle Bundesländer sichergestellt.

Live 500 ist ein Förderprogramm der Initiative Musik. Es wurde mit der fachlichen Unterstützung der LiveMusikKommission e.V. entwickelt und mit der Bundeskonferenz Jazz abgestimmt. Die Initiative Musik realisiert Live 500 mit Projektmitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.Alle Informationen zum Antrags- und Vergabeverfahren sind auf der Webseite der Initiative Musik verfügbar. Die Antragsphase läuft bis zum 31. Juli 2023.

Über Initiative Musik gGmbH

Die Initiative Musik ist die zentrale Fördereinrichtung des Bundes für Popularmusik und Jazz. Künstler:innen und ihre Musik stehen im Mittelpunkt unserer kulturwirtschaftlichen Arbeit.

Wir setzen uns ein für eine vielfältige Musiklandschaft, für zukunftsfähige ökonomische Strukturen, für ökologische Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit für alle Akteur:innen. Deshalb unterstützen wir Künstler:innen, Livemusik, Infrastruktur und Musikunternehmen in ganz Deutschland dabei, ihre Ideen umzusetzen.

Mit unseren Programmen und Aktivitäten ermöglichen wir Freiräume für künstlerische sowie ökonomische Weiterentwicklung. Wir fördern und repräsentieren die Musikschaffenden und den Musikstandort Deutschland im In- und Ausland.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Initiative Musik gGmbH
Linienstraße 130
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 53147545-0
Telefax: +49 (30) 53147545-9
http://www.initiative-musik.de

Ansprechpartner:
Michael Wallies
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 53147545-21
E-Mail: michael.wallies@initiative-musik.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel