Ob Gründung, Nachfolge, Wachstum oder Stabilisierung: Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV) bietet verschiedene Finanzierungsinstrumente, wie beispielsweise Bürgschaften und Darlehen, an, um kleinen und mittleren Unternehmen sowie Existenzgründern den Zugang zu Kapital zu erleichtern. Durch ihre langjährige Erfahrung und Expertise in der Unternehmensfinanzierung ist die BMV ein kompetenter Partner für Unternehmen und ein wichtiger Motor für die wirtschaftliche Entwicklung im Land.

Durch die Erweiterung ihres Leistungsspektrums um Darlehen schuf die BMV zusätzliche Möglichkeiten für Unternehmen und Existenzgründer, ihren Finanzierungsbedarf zu decken. Speziell für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer wurde das BMV-Darlehen II aufgelegt. Das Programm setzt Anreize für eine stärkere Investitionstätigkeit und leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern (MV).

Das Darlehen greift dann, wenn der Finanzierungsbedarf eines Unternehmens nicht von einer Geschäftsbank gedeckt werden kann. Dies kann der Fall sein, wenn die Sicherheiten des Unternehmens nicht ausreichen oder wenn die Bank Bedenken hinsichtlich der Branchen – und Konjunkturentwicklung Entwicklung hat. Das BMV-Darlehen II bietet in solchen Situationen eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit.

Die Umsetzung dieses Darlehens-Programms geht auf einen Beschluss aus dem Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern zurück. Dieses Bündnis hat sich zum Ziel gesetzt, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu fördern und die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern.

Die Antragstellung für das BMV-Darlehen II ist noch bis zum 01. Dezember 2023 bei der BMV möglich. Unternehmen und Existenzgründer können von diesem Finanzierungsinstrument profitieren und ihre Investitionsvorhaben realisieren oder ihr Working Capital stärken. Durch die Unterstützung der BMV werden Arbeitsplätze gesichert und geschaffen, was wiederum zur Stärkung der Wirtschaft in MV beiträgt.

Für die Finanzierung des Fonds stellt das Wirtschaftsministerium knapp acht Millionen Euro aus dem "Europäischen Fonds für regionale Entwicklung" (EFRE) zur Verfügung. Die BMV beteiligt sich mit zwei Millionen Euro. Insgesamt bietet das BMV-Darlehen II eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen und Existenzgründer, ihren Finanzierungsbedarf zu decken und ihre Vorhaben erfolgreich umzusetzen.

Weitere Informationen zum Programm: https://mv.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/darlehensprogramme/bmv-darlehen-ii/

Über die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV) mit Sitz in Schwerin übernimmt seit mehr als 30 Jahren Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art für wirtschaftlich zukunftsträchtige Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern bis zu einer Gesamthöhe von 1,563 Millionen Euro. Seit Beginn der Geschäftstätigkeit hat die BMV über 8.300 Bürgschaften und Garantien für Finanzierungsmittel mit einem Volumen von rund 1,8 Milliarden Euro übernommen. Diese haben erheblich dazu beigetragen, Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern zu tätigen und Arbeitsplätze zu schaffen beziehungsweise zu erhalten. Auf diese Weise leistet die BMV einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Telefon: +49 (385) 39555-0
Telefax: +49 (385) 39555-36
https://mv.ermoeglicher.de

Ansprechpartner:
Lisa Möller
Marketing / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (385) 39555-15
Fax: +49 (385) 39555-715
E-Mail: Presse@bbm-v.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel