Kritik des Bundesverbandes IT-Sicherheit e.V. zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen den legalisierten Einsatz von „Staatstrojanern“
Im Jahr 2018 legte der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) Verfassungsbeschwerde gegen den per Gesetz legalisierten Einsatz von "Staatstrojanern" ein. Das Bundesverfassungsgericht nahm per Beschluss vom 17.04.2023 die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. TeleTrusT kritisiert die Nichtannahme in einer Stellungnahme. Gemäß Mehr




