OVID kritisiert Novellierung des Bundesimmissionsschutzes
Der Bundestag hat gestern die Novelle der 31. BImSchV beschlossen. Demnach bekommen Ölmühlen ein Jahr lang mehr Zeit, ihre Gesamtemissionen für Lösungsmittel zu halbieren. Ob der zusätzliche Emissionsgrenzwert für n-Hexan erreichbar ist, muss das Bundesumweltministerium bis Ende 2024 analysieren. “Dies Mehr





