Die Freien Demokraten, denen Bundesjustizminister Buschmann angehört, bekennen sich in ihren Werten dazu, die Partei der Freiheit und der Selbstbestimmung zu sein. Wenn es jedoch um den Kindesunterhalt und den Umgang der Kinder mit getrenntlebenden Eltern geht, wollen sie nun deutlich regulierender in das Leben zweier erwachsener Menschen eingreifen, die sich getrennt haben.

Konkret geplant sind Veränderungen des Kindesunterhaltrechts in Deutschland. Danach sollen die Unterhaltslasten fairer verteilt werden. Vorgeschlagen werden Unterhaltsanteile nach zu ermittelnden Betreuungsanteilen. Bei paritätischer Betreuung soll in der Regel der Kindesunterhalt entfallen.

Insbesondere in Trennungsfamilien, in denen zwar ein Elternteil die Hauptbetreuung leistet, der andere Elternteil sich aber auch zu 30 oder 40 Prozent bei der Erziehung einbringt, soll letzterer weniger Unterhalt zahlen müssen. Nach Angaben des Ministers könnten das bis zu 100 Euro im Monat sein. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung soll sich die Höhe des Unterhalts konkret an dem Betreuungsanteil jedes Elternteils orientieren. „Dass der etwa, wie im Papier vorgeschlagen, nicht ausschließlich nach Übernachtungen, sondern auch nach Aktivitäten am Tag, etwa für Arztbesuche etc. ermittelt werden soll, erscheint nur schwer ermittelbar und daher realitätsfremd und dürfte in der Folge, die ohnehin überlasteten Jugendämter und zuständigen Gerichte beschäftigen“, so der Ehrenvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe Rainer Becker.

Spannend dürfte in diesem Zusammenhang sein, wie viele Trennungen als „hochstrittig“ eingestuft werden und vor allen Dingen, wie viele unterhaltspflichtige Mütter und Väter ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise nachkommen und in wie vielen Fällen Unterhaltsvorschuss durch die Jugendämter verauslagt werden muss. Notwendig wäre ein Gutachten oder Forschungsbericht zu derartigen Fragen gewesen – bevor etwas nur plakativ behauptet wird.

„Kindesunterhalt ist für die Kinder da und nicht für den Elternteil, der sie betreut und erzieht. Insofern erschließt sich nicht, wie es zukünftig in nicht wenigen Fällen – auch von Minister Buschmann erwartet – nach seiner geplanten Reform dazu kommen dürfte, dass eben dieser Elternteil zukünftig weniger Geld für das Kind bekommen soll als der besserverdienende Unterhalt zahlende Elternteil. Unklar bleibt, wie der Minister dies kompensieren will“, findet der Ehrenvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe.

Auch darf eine Betreuungsleistung nicht nur in Zusammenhang mit der Zeit, die das Kind vom anderen Elternteil betreut wird, gegengerechnet werden, da der mehr betreuende Elternteil gewöhnlich auch einen höheren finanziellen Aufwand für Bekleidung, Schulbedarf, technische Ausstattung usw. hat. Der hierfür im Eckpunktepapier veranschlagte Abschlag beim Kindesbedarf in Höhe von 15 % ist aus Sicht der Deutschen Kinderhilfe viel zu gering angesetzt. „Durch diese Pauschale soll laut Papier schließlich berücksichtigt werden, dass ein Teil des Kindesbedarfs, z. B. betreffend Nahrung, Verkehr, Freizeit, Bildung, im Haushalt des mitbetreuenden Elternteils gedeckt wird und es dadurch auch zu einer Ersparnis beim hauptbetreuenden Elternteil kommen soll. Das ist aufgrund der hohen Kosten in diesem Bereich unrealistisch“, so Rainer Becker.

Der Minister kündigt an, mit der Reform die Lasten fairer verteilen zu wollen. Das werde nicht zu Lasten der Kinder gehen, diese würden den gleichen Unterhaltsanspruch behalten, wie bisher. Diese Darstellung empört Rainer Becker. „Fairness hin oder her. Fakt ist, dass Kinder, die nach altem Recht Unterhalt von dem getrenntlebenden Elternteil erhalten, nach der Reform mit hoher Wahrscheinlichkeit monatlich weniger Geld zur Verfügung haben werden als vorher. Wie soll dies – auch noch unbürokratisch – aufgefangen werden? Durch mehr Betreuung des unterhaltzahlenden Elternteils wohl kaum. Und mit welchen Mitteln aus dem Haushalt welchen Ministeriums soll dies erfolgen, wo Frau Bundesministerin Paus schon jetzt beklagt, nicht genügend Mittel für die Kindergrundsicherung zu bekommen?“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Kinderhilfe e.V
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 243429-40
Telefax: +49 (30) 243429-49
http://www.kindervertreter.de

Ansprechpartner:
Rainer Becker
Telefon: +49 (30) 243429-40
E-Mail: presse@kindervertretung.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel