In Hamburg stehen Schüler*innen aus sozial benachteiligten Familien und mit unsicherem Aufenthaltsstatus vor neuen Herausforderungen bei der Beschaffung ihrer HVV-Schüler*innenfahrkarten. Ein großer Teil der betroffenen Jugendlichen ist gezwungen, alle Berechtigungsnachweise persönlich beim HVV vorzulegen und prüfen zu lassen, bevor sie ihre Fahrkarten erhalten. Die HVV Servicestellen sind nicht auf diese Situation vorbereitet und teilweise überfordert. Unvollständige oder veraltete Unterlagen führen in vielen Fällen zur Verweigerung der Fahrkarten. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass Schüler*innen nicht zur Schule kommen können oder „schwarzfahren“ müssen, obwohl sie ein Anrecht auf die Fahrkarte haben. In den Schulen führt diese Situation zu einer erheblichen Mehrbelastung für Lehrkräfte, Sozialpädog*innen und Schulbüros, weil sie die Schüler*innen beim Umgang mit dieser neuen Situation und der Beschaffung der Fahrkarten intensiv unterstützen müssen.

Sehr problematisch war die Kündigung der Schüler*innenfahrkarten in den Sommerferien. Gerade für neu zugewanderte Schüler*innen stellt der Zeitpunkt der Kündigung, ohne Unterstützungsmöglichkeiten aus den Schulen, eine soziale Härte dar. Die Gründe dafür sind vielfältig. Geflüchtete Schüler*innen und ihre Familien, die in Hamburg aufgenommen werden, sind häufig postalisch kaum erreichbar, da sie in Ankunftszentren und Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind und ihre Adressen sich häufig ändern. Zudem verfügen neu zugewanderte Schüler*innen und ihre Familien in der Regel über geringe Deutschkenntnisse, was die Verständigung erschwert“, kritisiert die AG Schulleitungen der GEW Hamburg.

Es gibt Berichte, dass Schüler*innen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, Bußgeldbescheide (sog. IBE) in Höhe von 60 Euro erhalten haben, weil ihnen als Alpha- und AvM-Dual-Schüler "schwarzfahren" vorgeworfen wurde. Dies stellt für diese Jugendlichen eine erhebliche Härte dar.

Die Voraussetzungen für die Beantragung einer kostenfreien Schülerfahrkarte, wie das Ausfüllen und Unterschreiben eines Antrages durch die Erziehungsberechtigten, die Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheides, die Vorlage einer Schulbescheinigung und eines Berechtigungsnachweises sowie die Angabe von Kontodaten, sind für viele Schüler*innen oft nicht erfüllbar. Sprachbarrieren und fehlende Konten stellen zusätzliche Hürden dar. Die zeitliche Befristung der Leistungsbescheide und die Schwierigkeit, vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Folgeantrag zu stellen, werfen weitere Fragen auf.

„Die GEW fordert, zur Verbesserung der Situation die Möglichkeit einer erleichterten Bereitstellung von Schüler*innentickets mit Sozialrabatt für die Gruppe der AvM-Dual-Schüler*innen zu prüfen. Um den neu zugewanderten Schüler*innen weiterhin den Zugang zu Bildung und den Schulbesuch zu ermöglichen, empfehlen wir, die Ticketregelung für diese Gruppe über das Schulbüro beizubehalten. Die Schulen und die betroffenen Schüler*innen hoffen auf eine schnelle Lösung, um den Zugang zu Bildung für alle zu gewährleisten“, kommentiert Sven Quiring, Vorsitzender der GEW Hamburg.

 

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