Zum diesjährigen Safe Abortion Day am 28. September 2023 macht der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) auf die zum Teil prekäre Versorgungslage in Deutschland aufmerksam. „Ein grundlegender Aspekt von ‚Safe Abortion‘ ist, dass der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gewährleistet wird. Dies ist nicht der Fall, wenn Frauen außerhalb der Großstädte teils stundenlange Anfahrten zu Ärzt*innen und ihren Praxen auf sich nehmen müssen“, so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb wies bereits im Dezember 2022 in seinem Policy Paper zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs auf die Tatsache hin, dass in vielen ländlichen Regionen Deutschlands die optimale Versorgung Schwangerer nicht gewährleistet ist. Das Policy Paper fordert die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und den barrierearmen Zugang ungewollt schwangerer Personen zu Arztpraxen und Beratungsstellen. Ein sicherer Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erfordert auch die Abschaffung finanzieller Barrieren. Derzeit müssen Schwangere die Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen nach der Beratungslösung regelmäßig selbst tragen. Der djb fordert, dass Schwangerschaftsabbrüche von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden – konkret sollte dieser Anspruch in den Leistungskatalog des Fünften Sozialgesetzbuches aufgenommen werden. Dies stärkt nicht nur das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung, sondern dient auch der Gewährleistung fachlicher Standards. Der djb setzt sich außerdem seit vielen Jahren für die Sanktionierung sogenannter Gehsteig-Belästigungen ein, welche die Inanspruchnahme existierender Leistungen erheblich erschweren.

Die Bundesregierung plant derzeit die Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in die ärztliche Aus- und Weiterbildung. Diese Kernforderung und weitergehende Schritte empfiehlt der djb gemeinsam mit den Bundesverbänden von AWO und pro familia in seinem aktuellen Factsheet zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs.

„Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist die Entkriminalisierung. Der Schwangerschaftsabbruch sollte außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden.“, so Céline Cathérine Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch des djb.  

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