„Durch seinen Rechtsanwalt Kilian hat Herr Thomas Günther mitteilen lassen, dass er persönlich nicht in die Strafanzeige des Betriebsrates gegen die Geschäftsführung des Tierparks wegen angeblichen Betruges eingebunden gewesen sei, obwohl er der Betriebsratsvorsitzende war und ist!

Die Geschäftsführung des Tierparks nimmt diese Erklärung von Herrn Günther – ohne weitere Prüfung – entgegen und nimmt – um den Rechtsfrieden wiederherzustellen – den ihm persönlich gegenüber erhobenen Vorwurf der falschen Verdächtigung – mit erheblicher – krimineller Energie – für den Fall, dass Herr Günther tatsächlich überhaupt nicht eingebunden gewesen sein sollte, mit Bedauern zurück.“

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