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·         Klageverfahren hat sich erledigt
·         Grundsatzproblem bleibt ungeklärt
·         Brennelementefabrik muss geschlossen werden

Der Rechtstreit des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) um den Export von Brennelementen aus Deutschland zum belgischen Atomkraftwerken Doel ist beendet. Nachdem das beklagte Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erklärt hatte, dass es keine weiteren Lieferungen mehr geben werde und es dementsprechend auch keiner weiteren atomrechtlichen Ausfuhrgenehmigungen bedürfe, erklärte der BUND das Verfahren nach einem Hinweis des zuständigen Verwaltungsgerichts Frankfurt für erledigt. Auch das Bundesumweltministerium als gegenüber dem BAFA weisungsbefugte Behörde ist dieser Auffassung des Beklagten auf Nachfrage des BUND nicht entgegengetreten.

Klaus Brunsmeier, Atomexperte im BUND-Landesvorstand: „Es ist ein Erfolg, dass es keine weiteren Lieferungen von Brennelementen aus Deutschland für die maroden Uralt-Meiler Doel 1 und 2 geben wird. Eine grundsätzliche Klärung der Frage, inwieweit deutsche Brennelementexporte überhaupt rechtmäßig sind, steht aber aus. Deshalb ist die Bundesregierung gefordert. Sie muss der Brennelementefabrik in Lingen die unbefristet erteilte Betriebserlaubnis entziehen. Ansonsten bleibt der Atomausstieg unvollendet.“

Hintergrund:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Sitz in Eschborn hatte der Brennelementefabrik des Betreibers Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen am 18. März 2020 ohne öffentliche Bekanntmachung die Genehmigung zur Ausfuhr von 52 unbestrahlten Uranoxid-Brennelementen für die Blöcke 1 und 2 des Atomkraftwerks Doel erteilt. Wegen der allseits bestätigten Risiken des Weiterbetriebs der belgischen Uralt-Meiler hatte der NRW-Landesverband des BUND dagegen nach Kenntnisnahme am 7. Januar 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn Widerspruch eingelegt. Dieser wurde von der Bundesbehörde mit der Begründung abgelehnt, dass der Schutz von Mensch und Umwelt vom Atomgesetz nicht erfasst werde, da es an umweltbezogenen Bestimmungen fehle. Ein Beteiligungsrecht des BUND existiere deshalb nicht. Auch gehe von dem maroden Atomkraftwerk Doel keine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus. Daraufhin legte der BUND am 7. Juli 2021 beim Verwaltungsgericht Frankfurt Klage ein und beantragte, den Export für rechtswidrig zu erklären.

Aufgrund einer Gesetzesmodifizierung vom Januar 2023 über den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie für industrielle Stromerzeugung in Belgien ist die endgültige Abschaltung von Doel 1 und 2 jetzt auf den 15. Februar 2025 sowie den 1. Dezember 2025 festgelegt worden. Aus diesem Grund wurde der Rechtsstreit daher nunmehr in der Hauptsache für erledigt erklärt.

Aktenzeichen: VG Frankfurt, 6 K 1906/21.F

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