Lehrreiche BGH-Entscheidung zu Zuständigkeiten und Mitwirkungspflichten des Insolvenzverwalters bei der Forderungsfeststellung
Im Insolvenzverfahren angemeldete Forderungen müssen von dem Insolvenzverwalter geprüft werden, um entscheiden zu können, ob diese zur (Insolvenz-) Tabelle festgestellt werden. Wenn auch zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung noch Unterlagen fehlen, um die Forderung sicher feststellen zu können, wird diese typischerweise Mehr





