Zuverlässigkeit von Trägern als Erfordernis für Erteilung einer Betriebserlaubnis
Im Zuge der Reform der Kinder- und Jugendhilfe wurde der § 45 SGB VIII um ein Erfordernis erweitert: Die Zuverlässigkeit von Trägern muss gegeben sein, damit eine Betriebserlaubnis erteilt werden kann. Diese neue Regelung ist eine bedeutende Verbesserung des Schutzes Mehr





