Wenn Beschäftigte zum Winterdienst ausrücken, ist das oft in den frühen Morgenstunden. Zur Standardausrüstung gehört dann Warnkleidung. Durch sie sind die Beschäftigten im Dämmerlicht für andere gut sichtbar und vor Unfällen besser geschützt. Warnkleidung ist aber auch bei vielen anderen Tätigkeiten Pflicht. Die neue Ausgabe von Arbeit & Gesundheit schafft hier Klarheit. Unternehmen erfahren, wann die Belegschaft Warnkleidung tragen muss und welche Warnkleidung geeignet ist.

An Straßen und Schienen immer Warnkleidung

Grundsätzlich müssen Beschäftigte Warnkleidung in jeglichen Arbeitssituationen tragen, in denen "Übersehen werden" ein Sicherheitsrisiko für sie darstellt und keine anderen Maßnahmen ausreichenden Schutz bieten.

Ein Muss ist Warnkleidung demnach bei Tätigkeiten im fließenden Straßen- und Schienenverkehr sowie im innerbetrieblichen Verkehr, und zwar zu jeder Tageszeit. Darüber hinaus können in eigentlich ungefährlichen Situationen Dunkelheit, Nebel, Schnee und Regen die Sicht so stark verschlechtern, dass Warnkleidung zur Pflicht wird.

Reflexstreifen der Warnkleidung nicht verdecken

Damit Warnkleidung wirkt, sollte sie sich möglichst gut von der Arbeitsumgebung abheben. Bei der Grünpflege oder bei Forstarbeiten ist daher orange-rote Warnkleidung empfehlenswert.

Für eine volle Schutzwirkung sollten Beschäftigte ihre Warnkleidung zudem fachgerecht tragen. Wichtige Maxime: Die silbernen Reflexstreifen müssen aus jeder Perspektive gut sichtbar sein. Deshalb sind Warnwesten und -jacken stets geschlossen zu tragen. Ebenso dürfen Ärmel und Hosenbeine nicht hochgekrempelt werden.

Führungskräfte sollten Beschäftigte darin unterweisen, wie sie ihre Warnkleidung richtig tragen. Die wichtigsten Regeln fasst das Plakat von Arbeit & Gesundheit zusammen, perfekt zum Aushängen in Betrieben.

Über "Arbeit & Gesundheit"

"Arbeit & Gesundheit – Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte" bietet speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnittene Informationen und nützliche Tipps für den Arbeitsalltag. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verschicken die Zeitschrift kostenfrei an die bei ihnen versicherten Unternehmen. Die auflagenstärkste Präventionszeitschrift der gesetzlichen Unfallversicherung erscheint sechsmal im Jahr.

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