Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 gibt es in der Bundesrepublik ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit Unterstützung durch Dritte – dies führte zwangsläufig dazu, dass die gesellschaftliche und politische Debatte zum assistierten Suizid erneut entfachte.  Nicht nur die psychiatrischen Professionen sind in ihrem Selbstverständnis und Auftrag betroffen, entsteht doch durch dieses Urteil ein Klärungsbedarf auf der ethischen und der therapeutischen Ebene. Mit der Fachtagung unter dem Titel „Assistierter Suizid – ethische Konflikte zwischen Suizidprävention und Suizidassistenz“ möchte das Ethikkomitee der Christophsbad Klinikgruppe zum aktuellen Diskurs beitragen und die beteiligten Fachgebiete miteinander ins Gespräch bringen.  Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 24. Januar 2024, in den Tagungsräumen der Rehaklinik Bad Boll (Am Kurpark 1, 73087 Bad Boll) statt.

Bislang liegt aus medizinischer Sicht der Fokus therapeutischer Interventionen ganz eindeutig im Bereich der Suizidprävention. Künftig ist zu erwarten, dass Psychiater aufgrund ihrer Fachlichkeit über die zu erwartende Gutachtenpflicht zur Klärung der Willensfreiheit in ethische Konflikte zwischen Suizidprävention und Suizidassistenz geraten. Was bedeutet dieses Recht auf Suizidassistenz im Besonderen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung? Wie lässt sich ethisch verantwortet das Verhältnis bestimmen zwischen Autonomie einerseits und Lebensschutz andererseits? „Wir sind stolz, dass wir als Ethikkomitee der Christophsbad Klinikgruppe dieses wichtige Thema nun in einer speziellen Fachtagung verhandeln können,“ erklärt Dr. med. Andrea Nägele, Fachärztin für Neurologie (Zusatzbezeichnung Palliativmedizin) und Vorsitzende des Ethikkomitees. Sie betont: „Renommierte Referenten wie beispielsweise Prof. Dr. med. Giovanni Maio werden uns wichtige Einblicke in die Debatten rund um Sterbehilfe und Suizidprävention verschaffen. Abschließend werden wir offene Fragen in einer Podiumsdiskussion erörtern. Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen!“

Die Fachtagung ist offen für alle Interessierten. Die Teilnahmegebühr beträgt 90,00 Euro pro Person. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird um eine Anmeldung bis zum 08. Januar 2024 gebeten (via E-Mail an fachtagung-ethik@christophsbad.de). Für die Veranstaltung wurden CME-Fortbildungspunkte beantragt.

Über die Christophsbad GmbH & Co. Fachkrankenhaus KG

Das Klinikum Christophsbad in Göppingen ist ein modernes Akutplankrankenhaus für Neurologie einschließlich regionaler Stroke Unit, Frührehabilitation und Schlaflabor, für Psychiatrie und Psychotherapie, Gerontopsychiatrie, Psychosomatik und für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit einer über 170-jährigen Tradition. Es besteht, zusammen mit der geriatrischen Rehabilitationsklinik in Göppingen und der orthopädischen Rehaklinik Bad Boll, aus 8 Kliniken mit ambulanten, teil- und vollstationären Bereichen.

Angegliedert an das Klinikum ist das Christophsheim, ein spezialisiertes Wohnheim für psychisch u./od. neurolo-gisch kranke Erwachsene. Die vier Standorte des Unternehmens befinden sich in Göppingen, Geislingen und Bad Boll sowie mit MentaCare, unserem Zentrum für Psychische Gesundheit, in Stuttgart. Die Christophsbad Klinik-gruppe ist mit rund 1.050 Betten/Plätzen Arbeitgeber für rund 1.700 Mitarbeiter.

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