Nach den diesjährigen Sozialwahlen endet die dritte Amtszeit des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes zum Jahresende 2023. Die Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes, die aus Delegierten der neu gewählten Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen besteht, hat gestern in Berlin den neuen Verwaltungsrat für die vierte Amtsperiode von 2024 bis 2029 gewählt.

Der Verwaltungsrat hat 51 Mitglieder. Davon entfallen auf

  • die Ersatzkassen (EK) 15 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) 9 Versicherten- und 9 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Betriebskrankenkassen (BKK) 4 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Innungskrankenkassen (IKK) 2 Versicherten- und 2 Arbeitgebervertreter/innen,
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Kn) und die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) gemeinsam 1 Versicherten- und 1 Arbeitgebervertreter/in.

Die Sitzverteilung orientiert sich an den Marktanteilen der Krankenkassen (bundesweite Versichertenzahlen zum Stichtag 1. Januar 2023) und bildet damit die wettbewerbliche Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Zu ihrer Vorsitzenden wählte die Mitgliederversammlung die Versichertenvertreterin Angelika Kappe von der AOK Hessen. Stellvertretender Vorsitzender der Mitgliederversammlung wurde erneut der Arbeitgebervertreter Dietrich von Reyher von der Bosch BKK.

Die konstituierende Sitzung des neuen Verwaltungsrates wird am 17. Januar 2024 stattfinden, dort werden dann die Vorsitzenden des Verwaltungsrates gewählt werden.

Übersichten der Wahlergebnisse im Einzelnen sind unter
www.gkv-spitzenverband.de zu finden.

Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

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