Nach Ablehnung von Google, die Nutzungsrechte für das Produkt Google News Showcase von einer Verwertungsgesellschaft zu erwerben, ermöglicht Corint Media jetzt Presseverlegern eine individuelle Lizenzierung von Showcase. Bezogen auf Google-Suche, Discover und News können solche Presseverleger ihre Rechte weiterhin kollektiv durch Corint Media wahrnehmen lassen.

Corint Media hat eine Lösung für die individuelle Teilnahme von Verlagen am Produkt Google News Showcase entwickelt, die ein Nebeneinander mit der kollektiven Rechtewahrnehmung ermöglicht. Durch eine neue Klausel in den Wahrnehmungsverträgen sowie einer separaten Einwilligung durch Corint Media können interessierte Presseverlage ab 1. Januar 2024 in individuellen Verträgen der Nutzung ihrer Rechte in Produkten wie Google News Showcase zustimmen. Einer direkten Lizenzierung von Showcase über die Verwertungsgesellschaft Corint Media hatte Google zuvor wiederholt eine Absage erteilt.

Die neue Möglichkeit öffnet eine lange verfahrene Situation: Eine gleichzeitige Teilnahme an Google News Showcase sowie eine kollektive Rechtewahrnehmung war lange wegen eines unklaren Rechteumfangs nicht möglich. Im Rahmen einer Untersuchung des Bundeskartellamts hatte Google zugesagt, auf Rechteklauseln zu verzichten, die über das Angebot Showcase hinausgehen.

Unter dieser Voraussetzung kann Corint Media nun mit der neuen Einwilligungslösung ein Nebeneinander von individueller und kollektiver Rechtewahrnehmung ermöglichen. Eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme an Google News Showcase ist aber weiterhin, dass interessierte Verlage ein Angebot von Google zur Teilnahme an Showcase erhalten.

Zurzeit läuft vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes zudem das Verfahren zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung von Presseinhalten durch Google. Die nun neu geschaffene Möglichkeit eines Nebeneinanders von kollektiver Wahrnehmung und individuellen Vertragsabschlüssen zu Google News Showcase tangiert diesen Verfahrensgegenstand nicht.

Einzelne von Corint Media vertretene Verlage werden voraussichtlich von der neuen Lizenzierungsoption Gebrauch machen. Diese steht grundsätzlich auch Verlagen offen, die bereits Showcase-Verträge geschlossen haben, aber bislang noch nicht von der Verwertungsgesellschaft gegenüber Google vertreten werden.

Dr. Christine Jury-Fischer, Corint Media-Geschäftsführerin: „Die Presseverlage stehen unter hohem wirtschaftlichen Druck. Sie warten seit mehr als zehn Jahren auf eine angemessene Vergütung der Nutzung ihrer Rechte in Suchmaschinen und anderen digitalen Angeboten. Wir haben nun einen pragmatischen Weg gefunden, die errichteten Hürden so weit wie möglich abzubauen. Eine direkte Lizenzierung der für Google News Showcase erforderlichen Rechte über die Verwertungsgesellschaft hatte Google abgelehnt. Das nun entwickelte Nebeneinander von individueller und kollektiver Rechtedurchsetzung ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich und in diesem speziellen Fall auch nur, da das Bundeskartellamt festgestellt hat, dass die individuelle Lizenzierung die kollektive Rechtewahrnehmung nicht behindern darf.“

Über die Corint Media GmbH

Corint Media, mit Sitz in Berlin, ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie. Es vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater Fernseh- und Radiosender sowie von zahlreichen Presseverlegern.

Zu den von Corint Media vertretenen Medienunternehmen zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX und CNN, Radiosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, Radio Hamburg, Hit Radio-FFH, RADIO PSR, R.SH, RPR1 und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie Axel Springer, die Verlagsgesellschaft Madsack, die Mediengruppe Pressedruck, die Aschendorff Mediengruppe, die Rheinische Post Mediengruppe, der sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag und der Badische Verlag.

Corint Media ist eine von 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

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