Der Prüfdienst der PKV (Careproof) hat im Jahr 2022 bundesweit in insgesamt 2.654 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen vor Ort Qualitätsprüfungen durchgeführt. Damit hat die Private Krankenversicherung ihre Prüfquote erneut vorbildlich erfüllt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat soeben für 2022 festgestellt, dass die PKV ihre Prüfquote nicht nur eingehalten, sondern sogar leicht überschritten hat.

„Wir sind vom Wert der Pflege-Qualitätsprüfungen überzeugt. Wir verstehen uns als Interessenvertreter der Menschen mit Pflegebedürftigkeit“, betonte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Wir setzen auf Transparenz in der Pflege. Das hilft insbesondere den Pflegebedürftigen bei der Auswahl der für sie geeigneten Dienste.“ Die PKV habe sich bewusst dafür entschieden, ihre gesetzliche Beteiligung durch eigenständige Qualitätsprüfungen mit Careproof zu erfüllen. „Wir wollen eigene Qualitäts-Akzente setzen und zudem durch mehr Wettbewerb auch die Qualitätsprüfung in der Pflege beleben“, so Reuther.

Der PKV-Prüfdienst Careproof übernimmt mit seinen rund 150 festangestellten Qualitätsprüferinnen und -prüfern pro Jahr bundesweit mindestens 10 Prozent der Prüfungen bei den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen.

Careproof setzt auf einen beratungsorientierten Ansatz bei der Prüfung. Die Qualitätsprüferinnen und -prüfer bringen die notwendige Zeit mit, um nicht nur die Räumlichkeiten, Arbeitsabläufe und Pflegedokumentationen einer Einrichtung zu sichten, sondern auch einen fachlichen Austausch mit den dortigen Kolleginnen und Kollegen zu den Ergebnissen der Pflege anbieten zu können. Auch beraten sie zu möglichen Verbesserungen der Pflegequalität.

Nach Angaben des Bundesamts für Soziale Sicherung war das Prüfgeschehen 2022 bedingt durch die Corona-Pandemie teilweise eingeschränkt. Es galten Sonderregelungen, sodass bei einem akuten Ausbruch oder einem begründeten Corona-Verdachtsfall in den Pflegeeinrichtungen die Prüfungen kurzfristig ausgesetzt werden konnten. Dadurch musste ein Teil der Qualitätsprüfungen coronabedingt ausfallen.

Für die Vergabe der Prüfaufträge sind die Landesverbände der Pflegekassen zuständig. Es wird per Zufallsverfahren entschieden, welcher Prüfdienst welche Einrichtungen prüft.

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