Bundesnetzagentur muss Gebotshöchstwerte auch für die Bioenergie unverzüglich anheben
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) ermächtigt und verpflichtet die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Gebotshöchstwerte der Ausschreibungen zu erhöhen, wenn diese nachweislich zu niedrig sind. Anlässlich der in Kürze anstehenden ersten Ausschreibung für Biomasse im Jahr 2023 fordern die Bioenergieverbände die BNetzA auf, Mehr




