Beim zweimonatigen Streik ausländischer Lkw-Fahrer auf dem Autobahnrastplatz Gräfenhausen in Hessen haben es nach Information der Zeitschrift auto motor und sport die Polizei und das Bundesamt für Logistik und Mobilität versäumt, die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer zu kontrollieren. Die bis zu 120 Fahrer unter anderem aus Usbekistan, Georgien und Kasachstan streikten wegen nicht ausgezahlter Löhne. Dass bei dem Ausstand auch Verstöße gegen Sozialvorschriften zum Schutz der Fahrer hätten aufgedeckt werden können, ist für Beobachter mehr als naheliegend. „Natürlich hätte die hessische Polizei die Lenk- und Ruhezeiten überprüfen sollen. Warum sie dies nicht getan hat, ist mir schleierhaft. Sie hatte dafür Monate Zeit“, kritisiert der Europaabgeordnete Thomas Rudner (SPD) in auto motor und sport. Rudner ist Mitglied des Transportausschusses im Europäischen Parlament. Er beklagt, dass sich aufgrund der „limitierten Kontroll-Durchsetzungsmöglichkeiten“ im Transportsektor eine rechtliche Grauzone entwickelt, „die von manchen osteuropäischen Logistikunternehmen schamlos ausgenutzt wird“.

Auch der Chef des niederländischen Gewerkschaftsbundes FNV, Edwin Atema, der als Verhandlungsführer der Lkw-Fahrer fungiert hat, ist entsetzt, dass die deutschen Behörden die Überschreitung von Lenkzeiten oder die Fälschung von Papieren nicht dokumentiert haben. „Dass die Einhaltung von Sozialvorschriften nicht kontrolliert wurde, ist ein Skandal“, sagt Atema. „All das wurde den Behörden auf einem silbernen Tablett präsentiert – nur zugegriffen haben sie nicht.“ Der bekannte belgische Autobahnpolizist Raymond Lausberg wundert sich, dass seine deutschen Kollegen sowie das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) nicht zugegriffen haben. „Wie will man Speditionen etwas entgegenhalten, wenn man keine Beweise sichert?“

Das BALM verweist auf Anfrage von auto motor und sport auf die „besonderen Umstände“ des Fahrerstreiks. Diese hätten keine Kontrollen zugelassen. Das hessische Innenministerium erklärt, Ziele der Polizei seien „der Schutz der Ansammlung und die Verhinderung von Straftaten beider Konfliktparteien“ gewesen – also von Speditionen und Fahrern. Zudem liege die originäre Zuständigkeit beim BALM, die Polizei kontrolliere in der Regel „aus dem fließenden Verkehr“ heraus.

Redakteur: Claudius Maintz

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