
Versicherungstipp: Verbesserte staatliche Förderung der Altersvorsorge
Beiträge zur ersten Schicht der Altersvorsorge können seit Januar bis zu 29.344 Euro pro Jahr (vorher 27.565 Euro) steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dazu zählen zum Beispiel neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge zu einer privaten Basis-Rente, auch Mehr