Erhält sie den Auftrag, ist es Aufgabe der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen, ärztliche Behandlungen auf eventuelle Fehler zu prüfen. Das Verfahren ist freiwillig und kostenlos für die Antragstellerinnen und Antragsteller. Ziel ist, Streitigkeiten zwischen Patientinnen, Patienten und Ärzteschaft zu klären, die durch Vorwürfe eines Behandlungsfehlers entstanden sind.

Im Jahr 2024 gingen bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle 740 Anträge zur Prüfung etwaiger Behandlungsfehler ein. Die meisten Verdachtsfälle betrafen die Bereiche Orthopädie|Unfallchirurgie (99), Innere Medizin (27) und Allgemeinchirurgie (27).
95 Behandlungsfehler wurden 2024 von der Gutachter- und Schlichtungsstelle bestätigt. Die Zahl der Behandlungsfehler ist damit nahe dem Tiefstwert von 93 in den Jahren 2020 und 2022.

„Die erneut niedrigen Fallzahlen zeugen von hohen Behandlungsstandards in Hessens Kliniken und Praxen“, erklärt Landesärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski. „Die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten hat für Ärztinnen und Ärzte oberste Priorität. Um dies sicherzustellen, sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fehlerprävention unerlässlich.“

Haben Patientinnen und Patienten den begründeten Eindruck, dass im Rahmen ihrer ärztlichen Behandlung von Ärztinnen und Ärzten in Hessen vorwerfbare Fehler begangen wurden und sie dadurch einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können sie sich an die Gutachter- und Schlichtungsstelle wenden.

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