Der Liquidator der ConTrust GmbH & Co. KG i.L., Herr Ralf Laupheimer, hatte bereits in den letzten Jahren Anleger der ConTrust GmbH & Co. KG zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Anscheinend möchte der Fonds diese Ansprüche gegen die Anleger nun gerichtlich geltend machen. Der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte liegt zwischenzeitlich eine Klage der ConTrust GmbH & Co. KG i.L vor (vertreten durch die Kanzlei Odenthal & Brandt), in welcher der Fonds einen Anleger vor dem Landgericht Rottweil auf Rückzahlung von Ausschüttungen verklagt.

Die ConTrust GmbH & Co. KG befindet sich bereits seit längerem in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Im Jahr 2023 war die Liquidation des Fonds beschlossen worden. In der CLLB Rechtsanwälte vorliegenden Klage behauptet der Liquidator, dass die ConTrust GmbH & Co. KG i.L. Kapital benötigen würde, damit die Liquidation durchgeführt werden kann und kein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Da die an die Anleger von 2006 bis 2015 ausgezahlten Ausschüttungen angeblich nicht durch Gewinne des Fonds gedeckt waren, sollen die Anleger die Ausschüttungen nun an den Fonds zurückzahlen.

Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt seit Jahren Anleger der ConTrust Fonds sowie Anleger diverser anderer Fonds bei der Abwehr von Ansprüchen und Klage wegen Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen. Nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte bestehen für die Anleger der ConTrust GmbH & Co. KG i.L. mehrere Ansatzpunkte sich gegen die Klage erfolgreich zu wehren. Denn dass die erhaltenen Ausschüttungen zurück zu zahlen sind, ist keineswegs so eindeutig, wie es der Fonds in seiner Klage darstellt. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät Anlegern der ConTrust GmbH & Co. KG i.L., die mit einer Klage oder sogar einem Versäumnisurteil konfrontiert sind, sich unbedingt von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten zu lassen.

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