Kostenfreier Vortrag am 3. September in Hannover
Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise: Es kann schnell passieren, plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen zu sein und nicht mehr selbst entscheiden zu können. Wer aber hat dann die rechtliche Befugnis, in Vertretung Dokumente zu unterschreiben oder Rechnungen zu begleichen? Wer darf Entscheidungen treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensqualität betreffen? Selbst wenn Angehörige die persönliche Wünsche und Vorstellungen kennen, dürfen sie nicht ohne Vollmacht des Betroffenen handeln. Das gilt auch für Ehepartner*innen.
Am Mittwoch, 3. September, 18 Uhr, informieren die Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle der Region Hannover in einem etwa einstündigen Vortrag in der Betreuungsstelle, Marktstraße 45, Raum EG M 45, über die privatrechtliche Vorsorge durch Vollmachtserteilung und die Möglichkeiten einer Betreuungsverfügung. Anschließend können die Zuhörer*innen Fragen stellen. Die Teilnahme ist kostenlos, um Anmeldung unter Telefon (0511) 616 -23540 oder per E-Mail an betreuungsstelle@region-hannover.de wird gebeten.
Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: +49 (511) 616-0
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Pressesprecherin für Soziales, Teilhabe, Familie, Jugend, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
Telefon: +49 (511) 616227-20
E-Mail: sonja.wendt@region-hannover.de