Stimmt es, dass man so viele Pilze sammeln darf, wie man will?
Tobias Klingelhöfer: 
Das stimmt nicht. Im Gegenteil. Viele der beliebten Speisepilze zählen laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese Arten „aus der Natur zu entnehmen“ und sie „in Besitz zu nehmen“. Allerdings macht die BArtSchV eine Ausnahme, nach der Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze, Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Welche Mengen erlaubt sind, legen die zuständigen Behörden fest. In der Regel sind aber Mengen bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag zulässig. Wer sich nicht an Menge oder Sammel-Gebiet hält, riskiert mancherorts ein saftiges Bußgeld. Wer nicht für die eigene Mahlzeit, sondern gewerblich sammelt, kann sich sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren einhandeln.

Stimmt es, dass man überall Pilze sammeln darf?
Tobias Klingelhöfer:
 Das stimmt nicht. Das Sammeln in Naturschutzgebieten oder in Nationalparks ist tabu. Auch auf einem Privatgelände, auf eingezäunten und gesperrten Flächen, in Forstkulturen, Forstdickungen und Holzeinschlagsflächen darf nicht gesammelt werden.

Stimmt es, dass fast jeder essbare Pilz einen giftigen Doppelgänger hat?
Tobias Klingelhöfer:
 Das stimmt. Und der ist nur mit Erfahrung zu erkennen. Daher rate ich Laien, mindestens eine Lehrwanderung oder ein Pilz-Seminar mit einem Experten zu absolvieren, bevor es auf eigene Faust losgeht. Wenn es dann auf erste selbstständige Sammeltouren geht, können Bestimmungsbücher hilfreich sein. Natürlich gibt es auch hier digitale Berater in Form von Apps. Die sollten allerdings nur erfahrene Pilzsammler nutzen, da die Vielfalt an Pilzarten verwirrend groß und das Sammeln damit sogar gefährlich werden könnte.

Stimmt es, dass es in der Pilzsaison Beratungsstellen gibt, die gesammelte Pilze begutachten?
Tobias Klingelhöfer:
 Das stimmt. In vielen Landkreisen und Städten wird in der Pilzsaison eine Beratung angeboten. Dort können sich Pilzsammler, die sich unsicher bei der Bestimmung ihrer gesammelten Schätze sind, von Experten beraten lassen. Der Service ist fast immer kostenlos. Bei der Deutschen Gesellschaft für Mykologie findet man übrigens zahlreiche Pilzsachverständige, die auch helfen können.

Stimmt es, dass es in Deutschland keine Pilze gibt, die schon durch Berührung giftig sind?
Tobias Klingelhöfer:
 Das stimmt. Gefährlich ist nur der Verzehr der giftigen Artgenossen. Da reicht allerdings bei manchen Arten schon eine kleine Menge. Toxisch wird es in der Regel bei Verzehr von mehr als einem Quadratzentimeter Pilz. Erste Anzeichen einer Vergiftung können z. B. Müdigkeit, Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall sein. Andere Arten können auch Hautausschläge verursachen. Diese Symptome treten meist einige Stunden nach Verzehr auf. Wenn sie anhalten, sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden, denn eine Pilzvergiftung kann lebensgefährlich sein. Übrigens: Auch die meisten essbaren Waldpilze sind giftig, wenn sie roh oder nicht genügend gedünstet oder gebraten sind; dabei sollten ca. 15 Minuten genügen.

Stimmt es, dass man mit einer Pilzvergiftung sogar ins Krankenhaus muss?
Tobias Klingelhöfer:
 Das stimmt. Besteht Verdacht auf eine Pilzvergiftung, sollte man sofort ins Krankenhaus fahren und nach Möglichkeit ein Exemplar des Giftpilzes mitnehmen. Im schlimmsten Fall kann eine Pilzvergiftung zum Organversagen führen. Zudem ist es ratsam, die zuständige Giftnotrufzentrale zu kontaktieren.

Stimmt es, dass Pilze sofort gegessen werden sollten?
Tobias Klingelhöfer:
 Das stimmt. Verzehrt werden sollte die Ernte am besten am selben Tag des Sammelns, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden danach. Damit die Beute den Transport heil und ohne Quetschungen übersteht, sollte der Sammelbehälter möglichst groß und luftdurchlässig sein und die Pilze neben- statt übereinander gelegt werden. Müssen Pilze zu Hause kurz gelagert werden, sind sie am besten im Kühlschrank bei etwa vier Grad aufgehoben.

Stimmt es, dass man „Magic Mushrooms“ für den Eigenbedarf anbauen darf?
Tobias Klingelhöfer:
 Das stimmt nicht. „Magic Mushrooms“ sind Pilze, die den halluzinogenen Wirkstoff Psilocybin enthalten. Daher sind Anbau, Besitz, Erwerb, Einfuhr oder Verkauf solcher Pilze strafbar. Bei geringen Mengen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, bei größeren Mengen sogar bis zu 15 Jahre Haft. Auch der Online-Handel wird strafrechtlich verfolgt.

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