Zum Hintergrund:
Der geschlossene Fonds „ConTrust GmbH & Co. KG i.L.“ hatte bereits in der Vergangenheit die Anleger immer wieder zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert und mit Klage gedroht. Zwischenzeitlich werden Anleger dieses Fonds auf Rückzahlung von Ausschüttungen verklagt. Die Klagen werden damit begründet, dass der Fonds angeblich nie Gewinne erwirtschaftet hätte, das Kapitalkonto des Anlegers angeblich einen Minus-Wert ausweisen würde und der Fonds, um die Liquidation vornehmen zu können, Kapital benötige.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, welche bereits seit Jahren mit den ConTrust Fonds befasst ist, vertritt mehrere Anleger bei der Abwehr der Klage. In einem ersten von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Landgericht Rottweil die Klage des Fonds gegen den Anleger nun abgewiesen und dem Fonds die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Das Landgericht Rottweil bestätigt in dem Urteil, dass die ConTrust GmbH & Co. KG i.L. die Ausschüttungen von dem Anleger nicht zurückfordern kann. Denn aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt sich keine klare und unmissverständliche Regelung, dass die Anleger die Ausschüttungen wieder zurückzahlen müssen, falls keine Gewinne erwirtschaftet wurden. Bereicherungsrechtliche Ansprüche, seien – soweit die Zahlungen über die im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Grenze hinaus erfolgten waren – jedenfalls bereits verjährt, so das Gericht.
In einem anderen Verfahren der ConTrust GmbH & Co. KG i.L. gegen eine Anlegerin, die allerdings auf Ausschüttungen verzichtet hatte, konnte die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ebenfalls bereits einen Etappensieg für die Anlegerin erzielen. So hatte das Amtsgericht Kaufbeuren mit Verfügung vom 15.10.2025 mitgeteilt, dass es keinen rechtlichen Anspruch des Fonds auf die geltend gemachte Forderung sehe und dem Fonds deswegen zur Klagerücknahme geraten.
CLLB Rechtsanwälte rät Anlegern der verschiedenen ConTrust Fonds, die mit einer Klage, einem Mahnbescheid oder einem außergerichtlichen Aufforderungsschreiben konfrontiert sind, sich unbedingt von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten zu lassen.
Pressekontakt: RAin Nikola Breu, CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 / 552 999 50, Fax: 089 / 552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de; web: www.cllb.de
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