Am Wochenende hat sich der CDU-Wirtschaftsrat erneut mit der Forderung zu Wort gemeldet, zahnmedizinische Leistungen aus dem Spektrum der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herauszunehmen. Zahnmedizinische Leistungen ließen sich „generell gut privat absichern und sollten nicht länger im Umlageverfahren den Beitragszahlern zur Last fallen“, heißt es. Nach Ansicht des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) stellt der Wirtschaftsrat der CDU damit nicht nur die Präventionserfolge der Zahnmedizin der Vergangenheit infrage, sondern setzt die Gesundheit von vielen Millionen Menschen aufs Spiel.

Rund 18 Milliarden Euro, so hoch sind die GKV-Ausgaben für zahnmedizinische Leistungen etwa pro Jahr, könnten als „Effizienzgewinne“ einen Teil der zukünftigen Unterdeckung für die GKV wettmachen, so die Überlegungen des Wirtschaftsrats.

Dazu der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl: „Es ist schon interessant, dass dem Wirtschaftsrat als erstes Leistungskürzungen in der Zahnmedizin einfallen, wenn es ums Sparen in der GKV geht. Nicht etwa verursachensgerechte Finanzierungen in der GKV wie zum Beispiel zweckgebundene Abgaben auf Tabak, Alkohol oder Zucker werden überdacht, sondern die Erfolge der Prävention in der Zahnheilkunde, wie die DMS VI zum wiederholten Male gezeigt hat, werden aufs Spiel gesetzt. Die Zahnmedizin ist der GKV-Bereich, der als erster unter Beweis gestellt hat, dass konsequente Prävention zu einer besseren Gesundheit der Patientinnen und Patienten führt – und zwar für alle. Im Reigen der großen Ausgaben der GKV ist der Bereich Zahnmedizin mit 5,6 Prozent der Gesamtausgaben relativ klein. Aber die Versicherungswirtschaft reibt sich sicherlich schon die Hände und hat die entsprechenden Produkte schon im Portfolio. Eine Versicherung bewirbt sie sogar schon und der Staat stiehlt sich aus der Verantwortung. Anstatt über Kürzungen zu sprechen und alle Verantwortung auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzuwälzen, sollte über Verantwortung und Verteilung nachgedacht werden. Und dazu gehört: Versicherungsfremde Leistungen und Transferleistungen müssen steuerfinanziert werden – dafür trägt der Bund die Verantwortung und nicht die Beitragszahler der GKV. Damit hätte die GKV längst entlastet werden können.“

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