Mehr Sicherheit beim Online-Shoppen
Beim Online-Kauf gilt seit Jahren ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Doch der Widerruf ist oft unnötig kompliziert. Kunden müssen Ansprechpartner suchen, Schreiben formulieren oder Formulare finden. Damit soll bald Schluss sein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Online-Händler ab Mitte Juni einen leicht auffindbaren und einfach nutzbaren Widerrufs-Button bereitstellen müssen. Der Vertragsrücktritt soll genauso unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst, idealerweise mit einem Klick. Außerdem müssen online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen und die vorgelagerten Informationen künftig verständlicher formuliert sein und dürfen nicht mit juristischen Fachbegriffen überladen werden. Auch der direkte Kontakt zum Anbieter in diesem Bereich soll erleichtert werden. Kunden müssen schneller einen persönlichen Ansprechpartner erreichen können.
Reparieren statt neu kaufen
Die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren muss bis Ende Juli in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie stärkt das Recht auf Reparatur deutlich. Verbraucher können künftig über die zweijährige Gewährleistung hinaus verlangen, dass defekte Produkte repariert werden. Zuständig ist dann vor allem der Hersteller. Er muss Ersatzteile und Reparaturen zu einem angemessenen Preis anbieten, wenn das Produkt grundsätzlich reparierbar ist. Ziel ist es auch, Müllberge und hier insbesondere Elektroschrott, zu reduzieren. Betroffen sind unter anderem Smartphones, Tablets, Waschmaschinen und Geschirrspüler sowie bestimmte Bauteile. Die vollständige Übersicht der betreffenden Waren können Verbraucher im Anhang des EU-Amtsblattes einsehen.
Ist ein Produkt mangelhaft und entscheidet sich der Kunde für eine Nachbesserung statt der Lieferung eines neuen Produkts, verlängert sich laut ARAG Experten zudem künftig die Gewährleistung nach der Reparatur um weitere zwölf Monate.
Mehr Transparenz bei Umweltversprechen
Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ werden in der Werbung oft inflationär genutzt. Die EU-EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers) soll hier für mehr Klarheit sorgen. Unternehmen dürfen Umweltversprechen nur noch machen, wenn sie diese belegen können. Auch Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungen beruhen und dürfen nicht frei erfunden sein. Andernfalls drohen laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BmJV) Abmahnungen.
Strengere Regeln für „Buy now, pay later“
Immer mehr Menschen verschulden sich durch Online-Zahlungsmodelle. Allein 2024 suchten rund 580.000 Deutsche Schuldnerberatungen auf, fast ein Drittel wegen Online-Schulden. Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie soll hier gegensteuern. Seit November 2025 gelten strengere Regeln für digitale Kreditangebote wie „Buy now, pay later“ („Kauf‘ jetzt, zahl‘ später“). Anbieter müssen Kosten und Bedingungen transparent darstellen und die Kreditwürdigkeit sorgfältig prüfen. Auch zinsfreie Zahlungsaufschübe fallen dann unter die Kleinkredit-Regeln. Fehlen wichtige Informationen, können Anbieter sogar ihren Anspruch auf Zinsen und Gebühren verlieren, wie der Europäische Gerichtshof bereits entschieden hat (Az. C-472/23).
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