In der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden leben überdurchschnittlich viele ältere Eigentümer. Wenn Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen dazu führen, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Steht in einem solchen Fall der Verkauf von Haus oder Wohnung an, etwa um die Kosten für einen Pflegeplatz zu decken, gelten dafür strenge gesetzliche Vorgaben. Der Verkauf einer Immobilie ist dabei in aller Regel das letzte Mittel.

Wann der Betreuer eine Immobilie verkaufen darf

Damit ein Betreuer ein Haus oder eine Wohnung für seinen Betreuten veräußern darf, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Er muss gerichtlich wirksam bestellt sein, und seine Vertretungsbefugnis muss die Vermögenssorge einschließlich der Veräußerung von Immobilien ausdrücklich umfassen. Eine allgemeine Vermögenssorge allein genügt nicht. Hinzu kommt die Pflicht zur Genehmigung durch das Betreuungsgericht nach § 1850 BGB. Geht es um selbstgenutzten Wohnraum des Betreuten, muss der Betreuer das Vorhaben zusätzlich nach § 1833 BGB vorab beim Gericht anzeigen.

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1. Januar 2023 wurden die Genehmigungstatbestände neu geordnet und in den §§ 1848 bis 1854 BGB zusammengefasst. Inhaltlich hat sich an der Linie nichts geändert: Der Schutz des Betreuten steht im Mittelpunkt aller Entscheidungen.

Die Rolle des Betreuungsgerichts

Das Betreuungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Über den Hausverkauf entscheidet in der Regel kein Richter, sondern ein Rechtspfleger. Er prüft, ob der Verkauf im Interesse des Betreuten liegt, ob der erzielte Kaufpreis dem Verkehrswert entspricht und ob die Wünsche des Betreuten ausreichend berücksichtigt wurden.

Zentrale Entscheidungsgrundlage ist ein Verkehrswertgutachten, das ein unabhängiger zertifizierter oder öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliensachverständiger in Wiesbaden erstellt. Auf Maklerschätzungen oder Angebotspreise aus Onlineportalen darf sich der Betreuer dabei nicht verlassen. Liegt der Verkaufspreis deutlich unter dem ermittelten Verkehrswert, verweigert das Gericht die Genehmigung in aller Regel.

„Ein Verkehrswertgutachten ist beim Verkauf durch einen Betreuer kein optionales Dokument, sondern die zentrale Entscheidungsgrundlage für das Gericht. Es schützt den Betreuten vor einem zu niedrigen Verkaufserlös und den Betreuer vor späteren Haftungsansprüchen", erklärt Katharina Heid, Geschäftsführerin der Heid Immobilienbewertung.

Wie lange das Verfahren dauert

Wer eine Immobilie von einem Betreuer kaufen oder als Betreuer veräußern möchte, sollte Zeit einplanen. Bis zur Erteilung der gerichtlichen Genehmigung können acht Wochen oder mehr vergehen. Im Anschluss wird der Beschluss dem Betreuten und den Verfahrensbeteiligten bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt läuft eine zweiwöchige Beschwerdefrist nach § 63 Abs. 2 FamFG. Erst danach wird die Genehmigung rechtskräftig und der notariell beurkundete Kaufvertrag wirksam.

In der Praxis vergehen damit rund zehn Wochen zwischen Vertragsunterzeichnung und endgültiger Wirksamkeit. Käufer sollten sich daher frühzeitig die gerichtliche Bestellungsurkunde des Betreuers zeigen lassen und den Umfang seiner Vertretungsbefugnis prüfen. Die Bestellung selbst ist zeitlich befristet und nach spätestens sieben Jahren neu zu überprüfen.

Pflichten des Betreuers

Eine erteilte Genehmigung des Gerichts ist kein Freibrief. Der Betreuer bleibt verpflichtet, den Verkauf im wirtschaftlichen Interesse des Betreuten abzuwickeln. Dazu gehört auch, die Immobilie einem ausreichend großen Käuferkreis anzubieten und nicht etwa vorab an Bekannte oder Geschäftspartner zu veräußern. Eine zu schnelle oder unter Wert erfolgte Veräußerung kann als Pflichtverletzung gewertet werden und Haftungsansprüche auslösen.

Gerade in Wiesbaden, wo Immobilien in begehrten Lagen wie Sonnenberg, am Neroberg oder in Bierstadt oft sechsstellige Wertunterschiede aufweisen, ist eine fundierte Bewertung unverzichtbar. Sie schafft Transparenz für alle Beteiligten und nimmt späteren Diskussionen über den erzielten Kaufpreis die Grundlage.

Fazit

Der Hausverkauf durch einen rechtlichen Betreuer ist ein komplexer Vorgang mit klar definierten gesetzlichen Leitplanken. Wer als Angehöriger, Käufer oder Betreuer in Wiesbaden mit einer solchen Konstellation konfrontiert ist, sollte frühzeitig das Gespräch mit dem zuständigen Betreuungsgericht suchen und ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten in Auftrag geben. Eine fundierte Immobilienbewertung bildet die belastbare Grundlage für ein Verfahren, das sowohl die Interessen des Betreuten als auch die Pflichten des Betreuers angemessen berücksichtigt.

Über die Heid Im­mo­bi­li­en­ GmbH

Über Heid Immobilienbewertung in Wiesbaden
Die Heid Immobilienbewertung zählt zu den führenden Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung in Deutschland. Mit über 220 zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern erstellt das Unternehmen jährlich rund 6.000 fundierte Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Das Leistungsspektrum reicht von gerichtsfesten Verkehrswertgutachten über Bauschadensanalysen bis hin zu energetischen Bewertungen. Die Sachverständigen sind u. a. von DEKRA, HypZert, TÜV und DIA zertifiziert. Gegründet 2005 von André Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig – auch in Wiesbaden profitieren Kundinnen und Kunden von der langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz der Heid Immobilienbewertung.

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