Klare Orientierung durch OLG-Beschluss 

Nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Juli 2026 fokussieren die betroffenen Grossisten des Siegburger Kreises ihre Kräfte auf dem Zivilrechtsweg. Das Gericht hatte den Eilantrag gegen das sogenannte „Fit for Future“-Modell einer Verlagsallianz aus formellen Gründen abgewiesen, ohne in der Sache inhaltlich abschließend zu entscheiden. Der zuständige Kartellsenat hatte darauf hingewiesen, dass die Duldungsentscheidung des Bundeskartellamts keine Bindungswirkung für die Zivilgerichte entfaltet und dieser Weg dem Verwaltungsrechtsweg vorgeht. Damit eröffnet sich den Grossisten ein klarer und aussichtsreicher zivilrechtlicher Fokus.

Neue Prozessstrategie mit Rückenwind aus Leipzig 

Die Grossisten haben sich entschieden, den Hinweis des OLG Düsseldorf aufzugreifen. Sie konzentrieren sich künftig vollständig darauf, die Umsetzung des FFF-Modells zivilrechtlich untersagen zu lassen. Rückenwind gibt die Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 30. Juni 2026: Dort wurde bestätigt, dass die FFF-Verlage die exklusive Belieferung der Firma Mietke nicht verweigern oder einstellen dürfen. Das Gericht wertete die Pläne der FFF-Gruppe eindeutig als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung. Unabhängig von der Unternehmensgröße des Presse-Grossisten ist diese Entscheidung ein sehr wichtiges Signal für alle weiteren Zivilrechtsverfahren.

Zuversicht für laufende Berufungsverfahren 

Die Unternehmen Presse Distributions Gesellschaft aus Bielefeld, Pressevertrieb Lütkemeyer aus Münster und Grossounion Nord aus Hannover gehen zuversichtlich in die anhängigen Berufungsverfahren vor den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Celle. Ziel bleibt es, die Umsetzung des FFF-Modells in den betroffenen Vertriebsgebieten vorläufig zu stoppen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. Darüber hinaus kündigte der PGSW Heidelberg aktuell an, seinen Rechtsanspruch auf Weiterbelieferung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe durchzusetzen.

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