Zwei Kennzahlen steigen mit der Zahl der Geführten gleichzeitig
Die Auswertung stellt Anforderungen und Ressourcen nebeneinander. Laut der Bundesanstalt berichten Beschäftigte mit Personalverantwortung häufiger davon, verschiedene Arbeiten gleichzeitig zu betreuen: 78 Prozent gegenüber 62 Prozent bei Beschäftigten ohne Personalverantwortung. Bei Störungen und Unterbrechungen im Arbeitsablauf stehen 58 Prozent gegen 44 Prozent.
Auf der anderen Seite der Rechnung steht der Handlungsspielraum. Nach Angaben der Bundesanstalt können 78 Prozent der Führungskräfte ihre Arbeit häufig selbst planen und einteilen, gegenüber 67 Prozent ohne Personalverantwortung. Beim Einfluss auf die zugewiesene Arbeitsmenge lautet das Verhältnis 40 zu 30 Prozent.
Wie weit Anforderungen und Spielraum auseinanderliegen
Der Abstand zwischen beiden Gruppen lässt sich an fünf Merkmalen ablesen, jeweils für die Antwort „häufig“:
- Verschiedene Arbeiten gleichzeitig betreuen: 78 gegenüber 62 Prozent
- Störungen und Unterbrechungen bei der Arbeit: 58 gegenüber 44 Prozent
- Starker Termin- oder Leistungsdruck: 57 gegenüber 41 Prozent
- Sehr schnell arbeiten: 40 gegenüber 28 Prozent
- Bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit gehen: 19 gegenüber 14 Prozent
Auffällig ist der schmale Abstand beim letzten Punkt. Der Unterschied zwischen 19 und 14 Prozent fällt deutlich geringer aus als bei der Parallelarbeit, wo 16 Prozentpunkte zwischen den Gruppen liegen. Vorgesetzte jonglieren also spürbar mehr, geraten aber nur etwas häufiger an die eigene Grenze. Wer den Überblick über parallel laufende Vorgänge halten will, findet dafür eine Methode, verzweigte Aufgaben sichtbar zu ordnen.
Warum die Führungsspanne beide Seiten zugleich vergrößert
Die Zahl der geführten Personen wirkt nicht in eine Richtung. Laut der Bundesanstalt steigt die Häufigkeit, verschiedenartige Arbeiten im Auge behalten zu müssen sowie gestört und unterbrochen zu werden, mit zunehmender Führungsspanne. Von häufigem Termin- oder Leistungsdruck berichten Vorgesetzte mit drei bis vier Geführten mit 64 Prozent deutlich öfter als jene mit ein bis zwei Geführten, wo der Wert bei 48 Prozent liegt.
Zugleich wächst die Selbstbestimmung. Von den Führungskräften mit ein bis zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geben 72 Prozent an, ihre Arbeit häufig selbst planen und einteilen zu können; bei Verantwortung für mehr als zehn Beschäftigte sind es 83 Prozent. Der Einfluss auf die zugewiesene Arbeitsmenge unterscheidet sich dagegen nur geringfügig nach der Zahl der Geführten.
Eine dritte Größe bewegt sich überhaupt nicht. Nach Angaben der Bundesanstalt berichten Beschäftigte mit und ohne Personalverantwortung in ähnlichem Umfang von sozialer Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen sowie durch direkte Vorgesetzte – und zwar unabhängig von der Größe der Führungsspanne.
Woran sich die gesundheitlichen Beschwerden festmachen lassen
Der Zusammenhang mit der Gesundheit ist im Faktenblatt beziffert. Zu den erfassten psychosomatischen Beschwerden zählen unter anderem Kopfschmerzen, Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen. Von den Führungskräften, die häufig an der Grenze der eigenen Leistungsfähigkeit arbeiten, weisen 65 Prozent drei oder mehr solcher Beschwerden auf.
Bei den übrigen Anforderungen liegen die Werte niedriger, aber in derselben Größenordnung. Auf drei oder mehr Beschwerden kommen 50 Prozent bei häufigem sehr schnellem Arbeiten und je 48 Prozent bei häufigen Störungen sowie bei starkem Termindruck. Beim gleichzeitigen Betreuen mehrerer Aufgaben sind es 42 Prozent. Treten diese Anforderungen nur manchmal, selten oder nie auf, fallen die Beschwerden nach Darstellung der Bundesanstalt deutlich seltener aus.
„Der interessante Wert ist die soziale Unterstützung, die als Einzige nicht mitwächst. Wer die Führungsspanne vergrößert, verteilt mehr Aufgaben und mehr Freiheit auf dieselbe Person – aber niemanden, der zuhört“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Was Unternehmen im Herbst 2026 daraus machen können
Die Bundesanstalt selbst zieht eine praktische Folgerung. Unternehmen sollten die Arbeitssituation ihrer Führungskräfte stärker in den Blick nehmen, etwa durch die Gefährdungsbeurteilung psychosozialer Belastungen. Das Faktenblatt 60 aktualisiert dabei das Faktenblatt 40 mit den Daten von 2018, sodass sich beide Erhebungen im Zeitverlauf vergleichen lassen.
Für die kommenden Monate liegt der greifbare Ansatzpunkt bei der Zuschnittsfrage. Wer im September 2026 Bereiche neu aufteilt, entscheidet damit zugleich über Unterbrechungsdichte und Selbstbestimmung der betroffenen Vorgesetzten. Die nächste Erwerbstätigenbefragung wird zeigen, ob sich die Schere zwischen Anforderung und Ressource weiter öffnet.
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