Wer Karosserieschäden beim Profilackierer reparieren lässt, darf hohe Ansprüche an die Qualität stellen. Doch die meisten Autofahrer haben keine Erfahrungen mit der Beurteilung von Lackarbeiten. auto motor und sport erklärt in Ausgabe 24, worauf man achten sollte.

Licht: Eine Lackarbeit lässt sich am besten bei Tageslicht beurteilen. Dabei sollte das  Auto sauber und trocken sein. Auf großen horizontalen Flächen wie Motorhaube oder Dach fallen Farbunterschiede sowie matte oder unterschiedlich glänzende Stellen durch Lichtspiegelungen besonders auf. Allerdings wirken Lackierungen je nach Licht und Betrachtungswinkel unterschiedlich. Das gilt vor allem für Metallic-, Perleffekt- und Mehrschichtlacke, bei denen Effektpartikel den Farbeindruck beeinflussen.

Farbton: Je nach Fahrzeugalter genügt es nicht, den korrekten Farbcode auszuwählen. Es ist wichtig, dass die Werkstatt den Reparaturlack mit den angrenzenden Flächen vergleicht und bei Bedarf anpasst. Je nach Schaden, Lackart und Reparaturumfang kann auch die Beilackierung der angrenzenden Fläche sinnvoll sein. Dabei werden die reparierten Bereiche kontrolliert in den vorhandenen Lack überblendet, damit farbliche Übergänge möglichst unauffällig bleiben.

Oberfläche: Nicht nur die Farbe, auch die Oberfläche verrät, wie sorgfältig gearbeitet wurde. Lackläufer oder -nasen, Krater, Staubeinschlüsse oder Schleifspuren sind klare Mängel.

Spaltmaße: Bei Karosseriearbeiten sollten Türen, Hauben und Klappen sauber schließen, die Spaltmaße gleichmäßig wirken und die Anbauteile bündig sitzen. Leuchten dürfen nicht schief stehen oder wackeln. Sind Sensoren oder Assistenzsysteme betroffen, sollte der Kunde sich erklären lassen, welche Prüfungen und Kalibrierungen vorgenommen wurden.

Fehler ansprechen: Fällt bei der Abholung des Fahrzeugs ein möglicher Mangel auf, sollte man diesen fotografieren, sofort ansprechen und im Übergabe- oder Abnahmeprotokoll festhalten. Wird die Werkstattrechnung trotz der Beanstandung bezahlt, empfiehlt es sich laut ADAC, einen Vorbehalt zu vermerken.

Nachbesserung: Stellt sich die Arbeit als mangelhaft heraus, kann der Kunde grundsätzlich Nachbesserung verlangen. Der Betrieb muss dabei die Gelegenheit erhalten, den Mangel selbst zu beheben, bevor eine andere Werkstatt beauftragt wird. Eine Zweitreparatur ist allerdings nicht immer sofort möglich, weil der neue Lack erst vollständig durchhärten muss. Das kann mehrere Wochen dauern. Kommt es zu keiner Einigung, muss ein Sachverständiger zur Klärung beitragen.

Redakteur: Sandro Vitale

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