Mieter müssen Genehmigung einholen
Wer als Mieter eine Photovoltaikanlage auf dem Dach bzw. an der Fassade oder eine Mini-Solaranlage auf dem Balkon betreiben möchte, muss zuallererst die schriftliche Genehmigung seines Vermieters einholen. Handelt es sich um ein in Eigentumswohnungen aufgeteiltes Mehrparteienhaus, ist zudem die Zustimmung der Eigentümerversammlung notwendig. „Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf den Betrieb einer Solaranlage besteht nicht“, so Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung. „Gründe für ein Veto sind beispielsweise eine bauliche und optische Veränderung des Gebäudes oder eine Beeinträchtigung anderer Bewohner sowie von Nachbarn, beispielsweise durch eine mögliche Blendwirkung der Solarmodule.“
Rechtliche Vorschriften: Bauordnung, Bebauungsplan und Co. beachten
Aber auch Eigentümer dürfen nicht einfach eine Photovoltaikanlage anbringen. Der Rechtsexperte der IDEAL Versicherung rät, sich vorab bei der Gemeinde über baurechtliche Vorgaben zu informieren. Denn je nach Bundesland kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. „Auch lokal geltende Bebauungspläne und Vorgaben bezüglich des Denkmalschutzes müssen Betreiber beachten“, so Müller. „Außerdem dürfen die Module selbst nicht absturzgefährdet sein oder für einen möglichen Einsturz des Daches sorgen.“
Vor dem Kauf einer Photovoltaikanlage mögliche Förderungen beantragen
Wer selbst Sonnenstrom produzieren möchte, kann dafür verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten nutzen. So gilt beispielsweise seit 1.1.2023 ein Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen, die Installation und Zubehör. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zudem vergünstigte Kredite an, mit denen sich Photovoltaik-Projekte teils komplett finanzieren lassen. „Um die Förderung zu erhalten, müssen Hausbesitzer den Kreditantrag vor dem Kauf der Anlage bei der KfW einreichen. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich“, erklärt der IDEAL-Rechtsexperte. „Zudem besteht nur dann ein Anspruch, wenn mindestens ein Teil des produzierten Stroms in das öffentliche Netz eingespeist wird.“ Auch die einzelnen Bundesländer und Kommunen bieten immer wieder Förderprogramme an, die sich regional unterscheiden können. Müller empfiehlt daher, sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu informieren. Eine ausführliche Übersicht bietet auch die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Übrigens: Für manche Fördermittel müssen Hausbesitzer bestimmte Voraussetzungen, zum Beispiel die Installation durch einen Fachbetrieb, erfüllen. „Aber auch wer keine finanzielle Unterstützung nutzt, sollte besser nicht selbst Hand anlegen“, ergänzt der Experte der IDEAL Versicherung.
Anmeldung bei Netzbetreiber und Bundesnetzagentur
Bevor die Anlage in Betrieb gehen darf, müssen Betreiber diese dann vorab bei ihrem zuständigen Anschlussnetzbetreiber registrieren. Darüber hinaus ist eine Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur verpflichtend. „Das muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme geschehen und kann bequem über ein Onlineformular erfolgen“, weiß der Rechtsexperte der IDEAL Versicherung. „Veränderungen an der Anlage – etwa eine Erweiterung oder Stilllegung – müssen Eigentümer und Mieter dem MaStR ebenfalls zeitnah mitteilen.“ Solaranlagenbetreiber, die ihren Strom auch in das öffentliche Netz einspeisen, müssen dies zusätzlich beim Finanzamt angeben. Übrigens: Für 2024 plant die Bundesregierung wesentliche Erleichterungen für Betreiber von Solaranlagen: „‘Balkonkraftwerke‘ dürfen dann beispielsweise mehr Strom produzieren, zudem soll die Anmeldung vereinfacht und weitere bürokratische Hürden abgebaut werden“, so Müller.
Für jede PV-Anlage der passende Versicherungsschutz
Eine Versicherungspflicht für Photovoltaikanlagen besteht nicht. „Da die Anlagen meist teuer sind, sollten Betreiber diese trotzdem absichern. Bei vielen Versicherern ist das innerhalb bestimmter Leistungspakete der Wohngebäudeversicherung möglich. Sie kommt etwa für Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel auf“, so Markus Gabriel, Schadenexperte der IDEAL Versicherung. Spezielle Photovoltaik-Versicherungen sichern zudem gegen finanzielle Verluste durch Diebstahl, Vandalismus, Bedienfehler, Tierbiss und Überspannung ab. Je nach Police kommen manche Versicherungen auch für Nutzungs- und Ertragsausfälle auf. Mini-Solaranlagen können bei der Hausratversicherung miteingeschlossen sein. „Solaranlagenbetreiber sollten sich vorab gründlich informieren, welche Schäden die Versicherung abdeckt“, so Gabriel.
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