Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit. Darunter fallen laut ARAG Experten auch Banken mit ihren Geldautomaten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkten Sprach- und Technikkenntnissen den selbstständigen Zugang zu digitalen Services zu ermöglichen. Künftig müssen neu installierte Geldautomaten bestimmte Standards erfüllen, wie z. B. akustische Signale, Sprachanweisungen, kontrastreiche und vergrößerte Schrift, intuitive Menüs oder eine mehrsprachige Bedienung. Bereits bestehende Automaten dürfen noch bis zu 15 Jahre weiterbetrieben werden. Ausgenommen von der gesetzlichen Pflicht sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro.
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