Am 4. August wiesen drei Richter des Obersten Gerichtshofs die Berufung der Wahren und Freien Reformadventisten gegen ihr Verbot als „extremistisch“ zurück. Das teilte die norwegische Menschenrechtsorganisation Forum 18 (Oslo) mit.

Das Gremium aus drei Richtern des Obersten Gerichtshofs Kirgisistans in Bischkek unter Vorsitz von Abylai Mukhamedjanov wies die Berufung gegen das Verbot der „Wahren und Freien Reformadventisten“ zurück. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Verbot dauerhaft, und es gibt keine Möglichkeit, es in Kirgisistan anzufechten. Kirchenmitglieder kündigten an, eine Beschwerde beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in Genf einzureichen.

Das Bezirksgericht Alamudin in der kirgisischen Region Chuy verbot die Kirche in einer Entscheidung vom 19. März als „extremistische“ religiöse Organisation. Die Zivilklage war von der Staatsanwaltschaft der Region Chuy unter enger Beteiligung der Geheimpolizei des Nationalen Sicherheitskomitees (NSC) eingereicht worden. Die drei Richter des Obersten Gerichtshofs „haben die Akten so schnell durchgesehen, ohne den Argumenten von Akmat Alagushev, dem Verteidiger, gebührende Aufmerksamkeit zu schenken“, berichteten Kirchenmitglieder, die bei der Verhandlung anwesend waren, gegenüber Forum 18.

„Ernsthafte Bedenken“ hinsichtlich der Glaubensfreiheit in Kirgistan

Indira Aslanova, leitende Expertin des Zentrums für Religionswissenschaft, einer unabhängigen Organisation in Bischkek, sagte, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, das Verbot aufrechtzuerhalten, „gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken“ hinsichtlich der Lage der Religions- und Glaubensfreiheit im Land. „Solche Präzedenzfälle können zur Kriminalisierung friedlicher Formen der Religionsausübung und zur Einschränkung der religiösen Vielfalt führen“, erklärte sie gegenüber Forum 18. „Darüber hinaus zeigt dieser Fall, dass eine weit gefasste Auslegung des Begriffs Extremismus dazu führen kann, dass Gruppen zur Verantwortung gezogen werden, die keinerlei Verbindung zu gewalttätigen Handlungen haben“. Aslanova warnte, dass eine solche Vermischung von Begriffen „die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung echter Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus untergräbt und die Gefahr ungerechtfertigter Einschränkungen im religiösen Bereich mit sich bringt“.

Berufung gegen Haftstrafe für Pastor Pavel Shreider eingelegt

Unterdessen legte Verteidiger Akmat Alagushev am 7. August beim Stadtgericht Bischkek Berufung gegen die im Juli verhängte dreijährige Haftstrafe für den 65-jährigen Pavel Shreider, den Leiter der „Wahren und Freien Reformadventisten“, ein. Seit seiner Verhaftung im November 2024 wurde Pastor Shreider neun Monate lang unter der Aufsicht der Geheimpolizei NSC in einem Untersuchungsgefängnis des Innenministeriums in Bischkek festgehalten (siehe auch APD-Meldung vom 21. Juli). Wenn Pastor Shreider seine Berufung verliert, würde er zur Verbüßung seiner Strafe in ein Arbeitslager überstellt werden. Nach Ablauf seiner Haftstrafe würde er auf eigene Kosten nach Russland abgeschoben werden. Die Hintergründe der Entstehung der „Wahren und Freien Reformadventisten“ erläutert ebenfalls die APD-Meldung vom 21. Juli.

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