Zwischen 2012 und Juni 2021 galt in weiten Teilen Deutschlands (mit Ausnahme von Schleswig-Holstein) ein absolutes Verbot für Online-Casinospiele. Dies hat nach Meinung zahlreicher Oberlandesgerichte zur Folge, dass die einzelnen Glücksspielverträge nichtig sind und der Spieler daher grundsätzlich Verluste vom Online-Casinoanbieter erstattet verlangen kann. Ein Gericht auf Malta hatte aber Zweifel, ob das deutsche Totalverbot nicht gegen europäisches Recht verstößt und legte daher dem EuGH u.a. die Frage vor, ob das deutsche Totalverbot von Online-Casinospielen mit der europäisch geschützten Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist.
In diesem Verfahren C-440/23 gab jetzt der Generalanwalt seine Stellungnahme ab. Der Generalanwalt hat in der europäischen Justiz eine wichtige Funktion. Er prüft den Sachverhalt rechtlich unabhängig und unparteilich. Seine Rechtsauffassung formuliert er in sog. Schlussanträgen. Auch wenn der EuGH an die Rechtsauffassung und Empfehlung des Generalanwalts nicht gebunden ist, folgt er dieser meist.
In seinen heutigen Schlussanträgen hat der Generalanwalt deutlich gemacht, dass er die in der Vergangenheit geltenden Regelungen des GlüStV2012 nicht als europarechtswidrig einstuft. Wenn der EuGH in seiner Entscheidung dieser Auffassung folgt, wird dadurch die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Anbieter der illegalen Online-Glücksspiele erheblich erleichtert.
Die Schlussanträge des Generalanwalts bestätigen die Rechtsauffassung der CLLB Rechtsanwälte. Die Möglichkeiten, Verluste aus Online-Casinospielen zurückzuholen, haben sich jetzt deutlich erhöht. Verluste aus der Teilnahme an Online-Glückspiel können grundsätzlich bis zu zehn Jahre rückwirkend vom Zeitpunkt der Klageeinreichung (nach anderer Ansicht drei Jahre zum Jahresende nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der Illegalität der Online-Glücksspiele) an geltend gemacht werden.
Geschädigte, die noch nicht tätig geworden sind, können sich gerne an die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wenden. Die Erstberatung wird in diesen Fällen kostenlos angeboten. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin ist bereits seit mehreren Jahren erfolgreich für Online-Glücksspieler tätig und hat zahlreiche Urteile für ihre Mandanten erstritten.
Wer das Kostenrisiko eines Klageverfahrens nicht selbst tragen will, kann Unterstützung von einem Prozesskostenfinanzierer erhalten. Ein entsprechender Kontakt zu einem unserer Kooperationspartner kann auf Wunsch hergestellt werden.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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