Bislang waren alle Ihre Befunde, Laborberichte, Röntgenbilder, Impfungen, verschriebenen Medikamente und vieles mehr bei Ihrem jeweiligen Arzt hinterlegt – beim Hausarzt, beim Orthopäden, beim Lungenfacharzt, beim Gynäkologen oder im Krankenhaus. Jeder Behandler, den Sie aufgesucht haben, hat Ihre Gesundheitsdaten lokal bei sich gespeichert. Einige Kopien von Befunden, Laborberichten oder auch Arztbriefen heben Sie vielleicht auch privat bei sich zuhause auf.

Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, führt nun all diese Informationen zusammen und speichert sie zentral und digital ab. Auf diesen zentralen Speicherort können Sie als Patientin oder Patient jederzeit zugreifen, aber auch Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken. Die ePA ist damit nichts anderes als ein digitaler Aktenordner mit sämtlichen Informationen zu Ihren Erkrankungen und Behandlungen. Befüllt wird die Akte unter anderem vom behandelnden Arzt, vom Krankenhaus und von Apotheken. Aber auch Sie selbst können sie befüllen, um den Überblick über Ihren Gesundheitszustand und Ihre Krankengeschichte zu behalten.

Ziel der ePA ist eine bessere medizinische Versorgung, indem Behandler Zugriff auf wichtige Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand haben wie etwa verschriebene Medikamente, Diagnosen oder Befunde. Das soll schnellere und bessere Entscheidungen ermöglichen, vor allem bei neuen Beschwerden oder im Notfall.

Wichtig zu wissen: Die ePA gehört jeder Patientin und jedem Patienten persönlich. Sie können Sie freiwillig nutzen und jederzeit entscheiden, was dort gespeichert wird und wer darauf Zugriff hat. Sie können Inhalte und Zugriffsrechte zu jedem Zeitpunkt neu bestimmen. Dazu lesen Sie weiter unten im Text noch mehr.

Biallo-Tipp: Auch privat Krankenversicherte können übrigens eine Elektronische Patientenakte nutzen. Sie wird vom privaten Krankenversicherer zur Verfügung gestellt und ist wie die ePA für Kassenpatienten über eine spezielle App zu nutzen. Zur App erfahren Sie im folgenden Abschnitt mehr.

Wo finde ich die ePA?

Sie haben bereits eine ePA. Die Krankenkassen haben seit dem 15. Januar 2025 für jeden Patienten und jede Patientin eine Patientenakte angelegt, sofern Sie nicht aktiv widersprochen haben. Auch für Kinder und Jugendliche wurde eine ePA angelegt. Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres entscheiden die Eltern beziehungsweise die Sorgeberechtigten, ob die Kinder und Jugendlichen eine ePA haben sollen. Mit Vollendung des 15. Lebensjahres können Kinder und Jugendliche dies selbst tun.

Um selbst Zugriff auf die ePA zu erhalten, müssen Sie sich eine entsprechende App Ihrer Krankenkasse auf Ihr Mobiltelefon herunterladen. Die App finden Sie im App-Store. Bei der hkk heißt sie zum Beispiel einfach hkk ePA, bei der Technker TK-Safe. Oder Sie nutzen die ePA über Ihren PC, dann benötigen Sie einen sogenannten ePA-Client. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.

Was passiert zum Stichtag 1. Oktober 2025?

Die Nutzung der ePA wird stufenweise ausgeweitet. Am 15. Januar 2025 ist sie gestartet. Ab diesem Stichtag haben die Krankenkassen allen Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt, sofern sie nicht widersprochen haben. Seit dem 29. April 2025 kann die ePA bereits bundesweit von Praxen, Krankenhäusern und Apotheken genutzt werden. Ab dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung Pflicht, sprich: Praxen, Krankenhäuser und Apotheken müssen dann bestimmte Daten, die gesetzlich festgelegt sind, in Ihrer ePA speichern.

Die ePA steht aber noch ganz am Anfang. Sie wird erst nach und nach befüllt und es stehen nicht alle Funktionen sofort zur Verfügung. So ist beispielsweise der digitale Impfpass oder der digitale Mutterpass noch Zukunftsmusik. Aber Sie als Patientin oder Patient können bereits jetzt schon Dokumente einstellen und speichern. Auch eine Medikationsliste – sofern Sie Medikamente erhalten – sollte bereits einsehbar sein (auf Basis der Informationen des E-Rezepts, das ja jetzt schon zur Verfügung steht) sowie Abrechnungsdaten der Krankenkasse der letzten Jahre.

Was wird in der Elektronischen Patientenakte gespeichert?

Es gibt gesetzliche Vorgaben, welche Daten Ärzte in der ePA verpflichtend speichern müssen. Dazu gehören etwa Laborbefunde, eine Medikationsliste, Arztbriefe und Krankenhausentlassungsbriefe. Diese fließen automatisch in die ePA, sofern Sie nicht widersprochen haben. In Ihrer Arztpraxis werden Sie einen Aushang finden, auf dem steht, was in der Akte gespeichert wird.

Darüber hinaus bietet die ePA viele Möglichkeiten zum Abspeichern von Daten, die Ihnen helfen sollen, einen Überblick über Ihre Gesundheitsgeschichte zu behalten. Einige Daten davon kann der Arzt für Sie nach Absprache in der ePA speichern, andere können Sie selbst dort ablegen.

Diese Daten können in der ePA gespeichert werden (Beispiele):

  • Arztbriefe, Laborwerte, Befunde
  • Mutterpass, Impfausweis, Zahnbonus-Heft
  • Vorsorgeuntersuchungsheft von Kindern
  • Notfalldaten
  • Medikamentenplan
  • Eigene Notizen und Gesundheitsprotokolle, z. B. Blutdrucktagebücher oder E-Rezepte.

Zu einem späteren Zeitpunkt sollen auch Bildbefunde gespeichert werden können wie Röntgen- und MRT-Bilder.

So speichern Sie Ihre Daten in der Elektronischen Patientenakte

Sie können Dokumente, die Sie zuhause in Papierform haben, abfotografieren und in der App hochladen oder Sie können die Dokumente einscannen und hochladen und speichern.

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