Was sagt das Gesetz zum Cybermobbing?
Kathrin Köhler: Ein spezielles Gesetz gegen Cybermobbing gibt es in Deutschland bislang nicht. Dennoch greifen zahlreiche bestehende Straftatbestände, die beim Cybermobbing relevant werden können – und die haben zum Teil weitreichende Konsequenzen.
Schon bei einem Verdacht auf eine Straftat ist die Polizei verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Das gilt auch, wenn die Täter anonym agieren. Zwar schützt Artikel 5 des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit, doch sie findet dort ihre Grenze, wo die persönliche Ehre oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Wer durch beleidigende, verleumderische oder herabwürdigende Inhalte betroffen ist, kann Unterlassung und Schmerzensgeld verlangen. In ernsten Fällen können Gerichte sogar einstweilige Verfügungen erlassen, um weitere Übergriffe zu verhindern.
Warum ist Aufklärung über Rechte und Verantwortung im digitalen Raum so wichtig, um Kinder und Jugendliche vor Cybermobbing zu schützen?
Kathrin Köhler: Neben juristischen Möglichkeiten ist die Prävention entscheidend. Aufklärung über Rechte, digitale Verantwortung und respektvolles Verhalten im Netz sind zentrale Bausteine, um Mobbing langfristig zu verhindern.
Um Kinder und Jugendliche besser zu schützen, unterstützt die ARAG das UNICEF-Kinderrechteschulen-Programm. Ziel der Kooperation ist es, Kinderrechte fest im Schulalltag zu verankern und ein Bewusstsein für Respekt und Empathie sowohl online als auch offline zu fördern. Kinder müssen wissen, dass sie Rechte haben – auch und vor allem im digitalen Raum. Und sie müssen lernen, diese Rechte einzufordern und die Rechte Anderer zu respektieren.
So schafft die Partnerschaft zwischen ARAG und UNICEF eine wichtige Basis, um Themen wie Cybermobbing, digitale Grenzverletzungen und Hass im Netz nachhaltig und frühzeitig mit Aufklärung, Empathie und einem starken Bewusstsein für Kinderrechte bereits im Grundschulalter anzugehen.
Viele Jugendliche stellen sehr viele, teilweise peinliche Bilder oder Videos von sich ins Netz. Müssen sie dann nicht damit rechnen, dass jemand das Material missbraucht?
Kathrin Köhler: Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild . Dieses Recht ist übrigens auch in der Konvention über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 festgeschrieben. Niemand muss es hinnehmen, dass Fotos oder Videos ohne Zustimmung im Internet oder über private Social-Media-Accounts veröffentlicht oder geteilt werden. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um kompromittierendes Material handelt oder nicht. Entscheidend ist die Einwilligung der abgebildeten Person. Werden Bilder ohne Zustimmung verbreitet, liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor. Betroffene können sowohl zivilrechtlich – etwa durch Unterlassungsklagen – als auch strafrechtlich dagegen vorgehen.
Was sind typische Straftatbestände beim Cybermobbing?
Kathrin Köhler: Beim Cybermobbing kommen verschiedene Straftatbestände in Betracht. Häufig ist es die Nötigung (Paragraf 240 Strafgesetzbuch (StGB)), wenn das Opfer durch Drohungen oder Zwang zu etwas gedrängt wird. Auch Bedrohung (Paragraf 241 StGB) ist typisch. Wenn etwa jemand körperliche Gewalt oder gar Mord androht.
Schon das bloße Vortäuschen eines bevorstehenden Verbrechens ist strafbar. Werden solche Drohungen öffentlich in Chatgruppen oder Foren verbreitet, kann sich das Strafmaß erheblich erhöhen. Rechtlich möglich sind hier bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Seit Februar 2022 sind soziale Netzwerke zudem verpflichtet, schwere Hassdelikte, dazu gehören beispielsweise Mord- und Vergewaltigungsdrohungen, nicht nur zu löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt zu melden. Das stärkt den Schutz für Betroffene erheblich.
Wie und wo können Betroffene Hilfe finden?
Kathrin Köhler: Wichtig ist: Niemand muss Mobbing hinnehmen. Wer betroffen ist, sollte sich sofort an eine Vertrauensperson wenden, zum Beispiel an Eltern, Lehrkräfte oder Freunde. Scham ist fehl am Platz, denn Mobbing kann jeden treffen, auch außerhalb sozialer Netzwerke. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass Erwachsene eingreifen, weil Mobbing in vielen Fällen eine Straftat darstellt.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche anonyme Hilfsangebote. Die Nummer gegen Kummer (116 111) ist ein schnell erreichbares, niedrigschwelliges und anonymes Beratungsangebot. Bei der bundesweiten Online-Beratungsplattform JUUUPORT.de oder dem Online-Angebot Cybermobbing-Hilfe bekommen Kinder und Jugendliche Unterstützung von anderen Jugendlichen. Auch die Polizei kennt Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen in der Nähe des eigenen Wohnorts.
Was hat es mit der ARAG Initiative „Hass streichen“ auf sich?
Kathrin Köhler: Mit der Initiative setzt sich die ARAG aktiv gegen jede Form von digitaler Gewalt ein. Auf der Cybermobbing-Plattform der ARAG finden Betroffene praxisnahe Tipps, wie sie richtig auf Angriffe im Netz reagieren können und welche rechtlichen Schritte möglich sind. Ziel ist es, Menschen zu ermutigen, sich zu wehren und für Respekt, Verantwortung und Zivilcourage im digitalen Raum ein Zeichen zu setzen.
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