Wegen möglicher Überhitzung der Hochvoltbatterie ruft Volkswagen weltweit 12.352 Plug-in-Hybridfahrzeuge des Modells Touareg zurück. Nach übereinstimmenden Medienberichten – unter anderem von Auto Motor und Sport, t-online sowie Autohaus vom 12. November 2025 – können Zellmodule der Hochvoltbatterie während des Ladevorgangs überhitzen und im Extremfall einen Fahrzeugbrand auslösen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht die Aktion unter der Referenznummer 15666R, VW führt sie intern unter dem Code 93FK; betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 27. September 2018 bis 21. August 2024. Der Fall taucht zudem im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate unter der Alert-Nummer SR/04112/25 auf. Aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer wirft der Rückruf erhebliche Sicherheits- und Haftungsfragen auf. Betroffene Halter können ihre Ansprüche im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen. Die Kanzlei führt bereits Verfahren gegen Porsche, Mercedes und Ford wegen Batterieproblemen.

Problem Hochvoltbatterie: VW ruft Touareg Plug-in-Hybride zurück

Der Rückruf betrifft die Plug-in-Hybrid-Varianten des VW Touareg, also insbesondere Touareg eHybrid und Touareg R. Nach Angaben von Fachmedien und KBA können Zellmodule der Hochvoltbatterie beim Ladevorgang überhitzen. Im schlimmsten Fall droht ein Fahrzeugbrand. Besonders kritisch ist die Situation während des Ladens an Wallboxen und öffentlichen Ladesäulen, wenn sich Hitze im Bereich der Batterie aufbauen kann.

Insgesamt sind 12.352 Fahrzeuge weltweit betroffen, davon 4.853 in Deutschland. Die betroffenen Touareg wurden zwischen dem 27. September 2018 und dem 21. August 2024 produziert. Laut Berichten liegen bislang keine bekannten Brandfälle vor; dennoch stuft das KBA die Maßnahme als sicherheitsrelevant ein. VW informiert die Halter schriftlich über den Rückruf und verweist auf einen notwendigen Werkstattaufenthalt.

Nach Medienberichten empfehlen Hersteller und Experten, bis zur Durchführung der Maßnahme auf ungewöhnliche Gerüche oder Hitzeentwicklung im Bereich der Batterie zu achten und das Fahrzeug möglichst im Freien zu parken, insbesondere während des Ladevorgangs.

In der Werkstatt wird nach den vorliegenden Informationen ein Software-Update für die Hochvoltbatterie aufgespielt. Dieses Update erweitert die Onboard-Diagnose und die Überwachung der Batterietemperatur. Erkennt das System künftig Auffälligkeiten, wird im Kombiinstrument ein Warnsymbol („Bordnetz: Störung! Bitte Service aufsuchen“) angezeigt; zugleich kann die Ladekapazität automatisch reduziert werden, um kritische Situationen zu vermeiden. Der Werkstattbesuch ist für Kunden kostenlos, kann aber je nach Auslastung und Prüfumfang mehrere Stunden in Anspruch nehmen.

Eckdaten des Rückrufs beim Safety Gate im Überblick:

  • Betroffenes Modell: VW Touareg Plug-in-Hybrid (Touareg eHybrid, Touareg R)
  • Produktionszeitraum: 27. September 2018 bis 21. August 2024
  • Weltweite Stückzahl: 12.352 Fahrzeuge
  • Stückzahl Deutschland:853 Fahrzeuge
  • Fehlerbeschreibung: Zellmodule der Hochvoltbatterie können beim Ladevorgang überhitzen, dadurch besteht Brandgefahr
  • Maßnahmen: Software-Update der Hochvoltbatterie (Batterie-Management, Temperaturüberwachung, Ladebegrenzung)
  • Überwachung: KBA-Referenznummer 15666R, VW-Aktionscode 93FK; zusätzlich EU-Safety-Gate-Alert SR/04112/25
  • Fazit: Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.

Rückrufe bei anderen Herstellern wegen ähnlicher Batterieprobleme

Der VW-Rückruf reiht sich in eine Serie von Sicherheitsaktionen verschiedener Hersteller ein, die mit Problemen an Hochvoltbatterien zu kämpfen haben:

  • Audi hat bereits Plug-in-Hybride der Oberklassemodelle A8, Q7 und Q8 wegen Überhitzungsgefahr in der Hochvoltbatterie zurückgerufen. Auch hier können Zellmodule beim Laden überhitzen, was zu einem „thermal runaway“ und Fahrzeugbrand führen kann.
  • Mercedes-Benz musste 2025 die E-Modelle EQA und EQB wegen Kurzschlussgefahr in Batteriezellen zurückrufen. Trotz Software-Update weist das EU-Warnsystem Safety Gate weiterhin auf Brandgefahr hin.
  • Porsche war bereits 2024 mit dem Taycan von Rückrufen aufgrund defekter Zellmodule betroffen, die zu thermischer Überhitzung führen konnten.
  • Der Stellantis-Konzern (Peugeot, Citroën, DS Automobiles, Opel) musste 2025 zehntausende Plug-in-Hybride wegen fehlerhafter Hochvoltbatterien mit Brandrisiko zurückrufen.
  • Ford hatte mit dem Plug-in-Hybrid Kuga bereits früher ähnliche Probleme und warnte ebenfalls vor möglicher Überhitzung der Batterie.

Die Vielzahl solcher Maßnahmen zeigt, dass die technische Sicherheit von Hochvoltbatterien branchenweit noch nicht voll ausgereift ist. Für Verbraucher bedeutet das nicht nur ein objektives Sicherheitsrisiko, sondern auch Unsicherheiten hinsichtlich Haftung, Nutzungsausfall, Wertminderung und möglicher Folgeschäden.

Rechtliche Einschätzung durch Dr. Stoll & Sauer

Aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer ist der Touareg-Rückruf ein typischer Fall, in dem Produkthaftungs- und Gewährleistungsfragen zu prüfen sind. Wenn ein sicherheitsrelevanter Mangel an der Hochvoltbatterie vorliegt oder das Fahrzeug nur eingeschränkt oder unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen genutzt werden kann, können betroffene Halter rechtliche Schritte erwägen.

In Betracht kommen insbesondere:

  • Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer oder Händler (Nachbesserung, Minderung, Rücktritt bei erheblichen Mängeln)
  • Schadensersatzansprüche wegen Nutzungsausfall, Wertminderung oder zusätzlicher Kosten
  • Ansprüche aus Produkthaftung gegen den Hersteller bei nachweisbaren Schäden
  • gegebenenfalls Ansprüche im Zusammenhang mit finanzierten oder geleasten Fahrzeugen.

Dr. Stoll & Sauer führt bereits zahlreiche Verfahren im Bereich Elektromobilität – unter anderem gegen Mercedes-Benz, Ford, Porsche und verschiedene Hersteller wegen Batterieproblemen, Software-Updates und Rückrufmanagement – und bereitet weitere Klagen vor, wenn Rückrufpraxis und Informationspolitik aus Sicht der Kanzlei nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Betroffene VW-Halter sollten sich deshalb nicht allein auf die Werkstattmaßnahme verlassen, sondern ihre Rechte prüfen lassen. Über den kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check der Kanzlei erhalten Verbraucher eine erste rechtliche Einschätzung zu ihren individuellen Ansprüchen.

Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 18 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte liegen unter anderem im Bank- und Kapitalmarktrecht, im Abgasskandal, im Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit bereits erstem Erfolg in der ersten Instanz. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.

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