Die Architektenkammer Baden-Württemberg begrüßt die im Koalitionsvertrag verankerte Schwerpunktsetzung auf eine Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Land. „Die Volkswirtschaft flott zu bekommen, ist die richtige Priorisierung“, sagt Markus Müller, der Präsident der Architektenkammer BW. Die Bauwirtschaft hänge maßgeblich an der gesamtwirtschaftlichen Konjunktur. Ohne Prosperität keine Investitionen, ohne Investitionen keine Bautätigkeit. Die derzeitige Zurückhaltung schade dem Land jeden Tag, nicht zuletzt durch fehlenden Wohnungsbau – das zentrale Thema schlechthin.

Positiv wertet die AKBW, den Blick über den Sozialen Wohnungsbau hinaus auszuweiten. Mehr Wohnraum entsteht dann, wenn die gesamte Breite der Wohnungswirtschaft einbezogen wird – von institutionellen Anlegern bis zu privaten Bauherrschaften mit ihren je eigenen Investitions-Logiken. Die Kernfrage in Zeiten knapper Kassen laute: „Wie bekommen wir möglichst viel Wohnraum für die eingesetzten Euro aus Steuermitteln?“

Neben der passgenauen Wohnbau-Förderung gehe die Idee eines „Baden-Württemberg-Standards“ für Neubau und Umbau in die richtige Richtung – aus Sicht der Architektenschaft allerdings als Ordnungsrahmen und nicht als Mikro-Management angelegt. „Wir brauchen weniger, nicht mehr staatlich verordnete Musterlösungen für Betreuung, Feuerwehren und Hochschulgebäude“, so Müller. Der Finanzdruck durch die Wirtschaftskrise sei die große Chance, einen Befreiungsschlag zu wagen. „Dieser wird aber nicht gelingen, wenn die Politik in Überschriften stecken bleibt und kleinste Verbesserungen als große Würfe bejubelt. Die neue Regierung muss den Ehrgeiz aufbringen, sich den realen Herausforderungen zu stellen und Lösungen zu Ende zu denken.“ Dies gelte insbesondere für die Effizienzsteigerung: „Eine echte Digitalisierung der Verwaltungsverfahren, die schnellere Genehmigungen bringt, ist noch lange nicht erreicht“, mahnt die Architektenkammer.

Der neue Landesentwicklungsplan (LEP) ist aus Sicht der AKBW das wichtigste Steuerungsinstrument zur Gestaltung eines starken, zukunftsfähigen Baden-Württemberg. Er müsse den Planungsrahmen für notwendige Anpassungsprozesse in der Daseinsvorsorge und in der Wirtschaft setzen. Die Maßgabe: Was ist an öffentlicher Infrastruktur leistbar?

Grundsätzlich gelte: Vernünftige Diskussionen führen, aggregierte Positionen erarbeiten, ressortübergreifend und uneitel. Dies gelinge am besten, wenn die Expertise der Akteurinnen und Akteure ernst genommen und einbezogen werde. Eine „Zukunftskommission Land und Kommunen“, wie von der neuen Landesregierung geplant, könne dafür der richtige Ort sein – dann jedenfalls, wenn sie alle fachlich betroffenen Organisationen einbezieht. Die im Koalitionsvertrag erwähnten „Reallabore für vereinfachtes, kosteneffizientes Bauen“ existieren bereits: Die IBA’27 und der Strategiedialog „Innovatives Bauen und bezahlbares Wohnen“ sind diese Kompetenzträger. Nun gelte es, die Erkenntnisse zusammenzubringen, zu systematisieren und für das ganze Land nutzbar zu machen.

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