Von Büchern bis Toniebox – das Angebot ist groß
Wer schon länger nicht in einer öffentlichen Bibliothek war, dürfte staunen. Neben Büchern gehören Hörbücher, Musik-CDs, Filme, Zeitschriften, Brettspiele und Computerspiele längst zum Standardangebot vieler Einrichtungen. Besonders bei Familien beliebt: Zahlreiche Bibliotheken verleihen inzwischen auch Tonieboxen und Tonie-Figuren. Welche Medien konkret verfügbar sind, hängt jedoch von der jeweiligen Einrichtung ab.
Dürfen Bibliotheken ab 2027 sonntags öffnen?
Ja, der Koalitionsausschuss hat im Sommer 2026 beschlossen, öffentlichen Bibliotheken künftig reguläre Öffnungen an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Hintergrund ist, dass Bibliotheken heute weit mehr sind als reine Ausleihstellen für Bücher. Sie gelten zunehmend als Bildungs-, Kultur- und Begegnungsorte und sollen damit stärker mit Museen, Theatern oder Kinos gleichgestellt werden.
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die entsprechende Änderung des Arbeitszeitgesetzes zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Ab dann sollen öffentliche Bibliotheken bundesweit regulär mit Personal an Sonn- und Feiertagen öffnen. Welche Einrichtungen diesen Schritt tatsächlich gehen, liegt bei den jeweiligen Kommunen und Bibliotheken selbst – je nach Personal- und Finanzierungslage. Bisher war das kaum möglich, weil das Arbeitszeitgesetz den Einsatz regulären Bibliothekspersonals an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht zuließ. Einige Einrichtungen haben sich mit sogenannten Open-Library-Konzepten beholfen, bei denen Besucher die Bibliothek auch ohne Personal vor Ort nutzen können.
Was kostet ein Bibliotheksausweis und wer bekommt ihn?
Für die Ausleihe ist in der Regel ein Bibliotheksausweis erforderlich. Die Bedingungen unterscheiden sich allerdings von Ort zu Ort erheblich. Kinder und Jugendliche erhalten den Ausweis vielerorts kostenlos, während Erwachsene meist eine Jahresgebühr im niedrigen zweistelligen Bereich zahlen. Hinzu kommen können Zusatzkosten für Vormerkungen, Ersatzausweise oder verspätete Rückgaben. Mancherorts gibt es auch Ausweise für die ganze Familie oder einen Preisnachlass für ehrenamtlich tätige Menschen.
Geht der Ausweis verloren, sollte die Bibliothek so schnell wie möglich informiert werden. So lässt sich verhindern, dass Unbefugte auf fremde Kosten Medien ausleihen. Für den Ersatzausweis fallen in der Regel Gebühren an.
Haften Eltern, wenn Kinder Medien beschädigen oder verlieren?
Kinder und Jugendliche können Bibliotheksangebote nutzen, benötigen dafür aber häufig die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten. Viele Einrichtungen verlangen bei der Anmeldung Minderjähriger die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Bei Filmen und Computerspielen gelten außerdem die gesetzlichen Altersfreigaben: Medien mit entsprechender Altersbeschränkung dürfen an jüngere Kinder nicht ausgegeben werden. Gehen ausgeliehene Medien kaputt, werden beschädigt oder gehen verloren, können je nach Benutzungsordnung der Bibliothek Eltern zur Kostenübernahme herangezogen werden. Die ARAG Experten empfehlen, die jeweiligen Nutzungsbedingungen vor der Anmeldung genau zu lesen.
Was passiert, wenn man Medien zu spät zurückgibt?
Feste Leihfristen gelten für alle Medien, egal ob Toniebox, DVD, Konsolenspiel oder Bestseller. Wer Medien nicht rechtzeitig zurückgibt, muss mit Mahn- oder Säumnisgebühren rechnen. Wie hoch diese ausfallen, ist von Bibliothek zu Bibliothek unterschiedlich. Bei dauerhaft nicht zurückgegebenen Medien oder angehäuften Gebühren kann das Bibliothekskonto vorübergehend gesperrt werden.
Was gilt beim Ausleihen digitaler Medien?
Viele Bibliotheken bieten inzwischen auch E-Books, digitale Zeitschriften, Hörbücher und Filme zum Ausleihen an. Nutzer erwerben damit kein dauerhaftes Eigentum, sondern lediglich ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht. Nach Ablauf der Leihfrist endet der Zugriff automatisch. Und noch etwas ist wichtig: Digitale Bibliotheksmedien können nicht einfach an Freunde oder Bekannte weitergegeben werden. Wer digitale Inhalte unerlaubt kopiert oder weiterverbreitet, verstößt gegen urheberrechtliche Vorschriften.
Apropos Urheberrecht: Einzelne Seiten oder kleinere Teile eines Buches dürfen für private Zwecke kopiert oder eingescannt werden. Ganze Bücher oder größere Werkteile hingegen dürfen in der Regel nicht ohne Weiteres vervielfältigt oder digital gespeichert werden, so die ARAG Experten.
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