Dr. Michael Schultz, Partner der Kanzlei Müller Radack Schultz: „Trotz gegenteiliger Entscheidungen der Landgerichte Heidelberg und Zweibrücken wird sich die überwiegend im Schrifttum vertretene Auffassung durchsetzen, dass die besonders betroffenen Mieter Anpassung des Vertrages nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage verlangen können, und zwar sowohl für den Zeitraum April bis Juni 2020 als auch für den Zeitraum ab Juli 2020.“
Laut Schultz betrifft dies vor allem die besonders betroffene Branche der Hotellerie in Innenstädten, die auf Kongress- und Seminarveranstaltungen ausgerichtet ist.
Die Kanzlei Müller Radack Schultz Rechtsanwälte Notare wurde vor 30 Jahren gegründet und ist heute mit rund 50 Mitarbeitern in Berlin auf die Bereiche Immobilien- und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Neben dem renommierten und leistungsstarken Notariat mit nunmehr drei Notaren umfassen die anwaltlichen Dienstleistungsschwerpunkte in der Immobilienwirtschaft Grundstückstransaktionen, Milieuschutzgebiet und Vorkaufsrechte, öffentliches Bau- und Bauplanungsrecht, Vergaberecht, privates Bau- und Architektenrecht, Projektentwicklung und Bauträgerrecht, Wohnraum- und Gewerbemietrecht sowie Wohnungseigentumsrecht. Darüber hinaus bietet die Kanzlei fundierte und umfassende anwaltliche Betreuung und notarielle Expertise im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. www.mueller-radack.com.
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