Die Bekämpfung grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs auf europäischer Ebene wird entscheidend gestärkt. Eine von der Präsidentin des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt), Maren Kohlrust-Schulz, und dem Präsidenten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), Richard Damm, unterzeichnete Vereinbarung unterstützt das BZSt bei einem grenzüberschreitenden Zugang zu den nationalen Fahrzeugregistern der EU Mitgliedstaaten unter Nutzung des Europäischen Systems zum Austausch von Fahrzeug- und Führerscheindaten (EUCARIS). Der Rat der Europäischen Union hatte basierend auf einem Vorschlag der EU-Kommission dafür zuvor die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Frau Kohlrust-Schulz hält „den neu geschaffenen Zugang über EUCARIS für eine sinnvolle Erweiterung, um den Umsatzsteuerbetrug mit Fahrzeugen im europäischen Binnenmarkt schneller und effizienter bekämpfen zu können. Über die im BZSt angesiedelten Eurofisc-Verbindungsbeamten werden die Länder in die Lage versetzt, aus dem EUCARIS VAT-Verfahren Informationen zu Ermittlungsansätzen in entsprechenden Umsatzsteuerbetrugs- bzw. -verdachtsfällen zu erhalten.“

„Mit der Anbindung des BZSt an EUCARIS erfährt das europäische System zum Austausch von Halter- und Fahrzeugdaten eine weitere Nutzungsmöglichkeit zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Wir haben die Daten, die rechtlichen Möglichkeiten und mit EUCARIS ein leistungsfähiges und effektives Verfahren, das den europaweiten Datenaustausch zur Kriminalitätsbekämpfung beschleunigt. Deshalb begrüße ich diese Entwicklung ausdrücklich.“ erklärte Richard Damm, Präsident des für die technische Umsetzung der EUCARIS Verfahren in Deutschland zuständigen KBA nach der Unterzeichnung.

Das EUCARIS VAT-Verfahren dient der Bekämpfung von grenzüberschreitendem Umsatzsteuerbetrug in der EU. Es ermöglicht den zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden – in Deutschland ist es das BZSt – einen grenzüberschreitenden Zugang zu den nationalen Fahrzeug- registern der EU Mitgliedstaaten unter Nutzung des Europäischen Systems zum Austausch von Fahrzeug- und Führerscheindaten (EUCARIS).

Bei einem bestehenden Verdacht auf Umsatzsteuerbetrug können Fahrzeug- und Halterdaten auf Basis von Fahrzeugidentifizierungsnummer, Kennzeichen oder Halterangaben abgefragt werden. Der Abruf erfolgt ausschließlich über den Zugang von Eurofisc-Verbindungsbeamten, einem festen Kreis von Fachleuten für die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug aus den Mitgliedstaaten, die in Deutschland dem BZSt angehören.

Die rechtliche Grundlage des Verfahrens bildet die Verordnung (EU) 2018/1541 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 und (EU) 2017/2454. Diese besagt u. a., dass jeder Mitgliedstaat der zuständigen Behörde jedes anderen Mitgliedstaates den automatisierten Zugang zu bestimmten Informationen aus den nationalen Fahrzeugregistern zu gestatten hat.

Das KBA ist die Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Neben einer Vielzahl weiterer Aufgaben ist es die nationale Kopfstelle des europäischen Systems zum grenzüberschreitenden Fahrzeug- und Halterdatenaustausch „EUCARIS“.

Das BZSt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Mit knapp 2.300 Beschäftigten an 4 Dienstsitzen in Bonn, Berlin, Saarlouis und Schwedt nimmt das BZSt mehr als 80 zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr. Als nationale Verbindungsstelle der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungseinheiten in den Ländern und den übrigen EU-Mitgliedstaaten stellt es die nationalen Eurofisc-Verbindungsbeamten, die im EU-Netzwerk Eurofisc die Interessen Deutschlands vertreten und zu einer Frühentdeckung von Umsatzsteuerbetrügern im europäischen Binnenmarkt beitragen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestr.16
24944 Flensburg
Telefon: +49 (461) 3160
Telefax: +49 (461) 3161650
http://www.kba.de

Ansprechpartner:
Stephan Immen
Pressesprecher
Telefon: +49 (461) 316-1293
Fax: +49 (461) 316-2907
E-Mail: Stephan.Immen@kba.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel