Wie sieht die steuerliche Förderung aus?
Sonderausgabenabzug Auch die Fördersystematik bleibt gleich: In der Ansparphase dürfen Sparer eingezahlte Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer ansetzen – jährlich bis zu 2.340 Euro (1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro Grundzulage). Wer Kinder hat, kann entsprechend Mehr

