Oberverwaltungsgericht: Schwarmkraftwerk dient dem Allgemeinwohl
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz gibt Strom aus erneuerbaren Energien in jeder Abwägung Vorrang. Das gilt auch für Strömungskraftwerke an Bundeswasserstraßen. Strom aus erneuerbaren Energien, ausdrücklich auch aus Strömungsenergie, liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient dem Allgemeinwohl. So hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Mehr

