Gut gerüstet für die Baustelle
Ab einer bestimmten Baustellengröße, oder wenn mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind, treffen Handwerksbetriebe auf der Baustelle, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo). Dieser muss vom Veranlasser eines Baustellenvorhabens gemäß der Baustellenverordnung (§ 4 BaustellV) bestellt werden. Mehr