Übergangsfrist bis 31. Juli: Handwerkskammer erinnert an Meldung von Kassensystemen
Seit dem 1. Januar 2025 sind Betriebe mit elektronischen Aufzeichnungssystemen verpflichtet, diese beim Finanzamt zu melden. Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald weist darauf hin, dass damit ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Kassensicherungsverordnung erfolgt, die transparenter und nachvollziehbarer werden und Steuerbetrug Mehr