Neue Obliegenheiten des Arbeitgebers
Nach den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden und kann nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen bis zum 31.03. des Folgejahres übertragen werden. Nach bisheriger Rechtsprechung verfielen entsprechende Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers, sofern Mehr