VPKA begrüßt Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat in ihren neuen „Verbindlichen Entscheidungen“ geregelt, dass das Wunsch- und Wahlrecht von Reha-Patient:innen zuerst ausgeübt wird und die Belegungssteuerung erst bei Nicht-Ausübung erfolgt. Die Regelung trat zum 1. Juli 2023 in Kraft. Der VPKA begrüßt Mehr







