Einwohnerversammlungen werden wieder aufgenommen
Die Landesregierung lockert zunehmend die Kontaktbeschränkungen zum Schutz vor dem Corona-Virus – auch für Veranstaltungen. Seit dem 15. Juni 2020 liegt die zulässige Personenzahl für Veranstaltungen im Freien bei maximal 300 Personen, in geschlossenen Räumen bei 100 Personen. Diese Anpassungen Mehr







