Gebäudeenergiegesetz: Kein Heizungsverbot für Biomasse im Neubau!
Heute beschloss die Bundesregierung ihren Entwurf für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Demnach müssen ab Januar 2024 neu eingebaute Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit Einschränkungen soll auch Biomasse eine Erfüllungsoption darstellen. Sandra Rostek, Leiterin Mehr







