„Das Gericht hat es sich bei den Haftungskonsequenzen zu leicht gemacht“
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die deutsche Beteiligung am europäischen Wiederaufbaufonds Next Generation EU zurückgewiesen. Das Gericht sieht auch in der Schuldenfinanzierung des Fonds keine Überschreitung der EU-Kompetenzen. Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ Mehr






